Wegen versuchter geschlechtlicher Nötigung stand heute ein 18-jähriger Unterländer vor dem Schöffensenat. Der Mann drohte einer Bekannten mit der Veröffentlichung ihres Nacktfotos.
Zweck der Aktion: Das Mädchen sollte mit ihm schlafen. Die 14-Jährige weigerte sich allerdings. Stattdessen wurde er angezeigt. Der Geständige muss nun 1800 Euro Strafe zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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