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Mit Kopf ins Klo gedrückt

Klo-Störenfried "bezahlte" mit ausgeschlagenem Zahn: 27-jähriger Deutscher wurde vom Landesgericht Feldkirch verurteilt, weil er einen Landsmann aus Wut in ein Klobecken getaucht hat.

Es war bereits gegen vier Uhr morgens als der 27-jährige Deutsche das WC der Disco “Sweetlife” aufsuchte. Als er gerade sein Geschäft verrichtete, betrat sein Landsmann das Herren-WC. “Aus heiterem Himmel stänkerte mich der Mann an und behauptete ich hätte schlechte Zähne”, so der Angeklagte vor Gericht. Der betrunkene Störenfried ließ es aber nicht dabei bewenden und provozierte den pinkelnden Gast weiter. “Während ich pinkelte schubste mich dieser Typ dauernd von hinten”, rechtfertigt sich der Angeklagte. Als der Provokateur mit dem lästigen Rempeln immer noch nicht aufhörte, packte ihn der 27-Jährige, hielt dem Opfer die Hände auf dem Rücken zusammen und drückte es kurzerhand in das Pissoir. Dabei stieß der Getauchte mit dem Schneidezahn gegen das Keramikbecken – der Zahn war nicht mehr zu retten. Während der Handgreiflichkeiten war der Angeklagte dem Opfer außerdem noch so heftig auf den Knöchel gesprungen, dass der Mann eine Fraktur erlitt.

Vor Gericht kann der Verletzte nur mehr wenig zu jener Februarnacht sagen. Ein Kollege hatte ihn bereits wegen starker Alkoholisierung zum Klo bringen müssen. Dort suchte ihn sein Spezi auch, als der Mann nicht mehr ins Lokal zurückkam.

Körperverletzung

Für Richter Othmar Kraft war klar, wie der Betrunkene seinen Zahn verloren und den Knöchel gebrochen hatte. “Ich bin unschuldig”, glaubt aber der Schläger bis zur Urteilsverkündung. Er hält es für sehr unwahrscheinlich, dass er den Störenfried so stark verletzt hat. Dennoch: der Mann, der bei der Verrichtung seines Geschäftes gestört wurde, muss wegen schwerer Körperverletzung 800 Euro Strafe bezahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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