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Mit Gewehr ins Gesicht geschossen: Mordopfer "sollte Schmerzen verspüren"

Eine 22-jährige Oberösterreicherin hat sich am Dienstag im Landesgericht Linz für nicht schuldig bekannt, ihren Freund im Dezember 2010 ermordet zu haben. Die Frau soll ihrem Lebensgefährten mit einem Jagdgewehr ins Gesicht geschossen haben.

“Er sollte einmal die Schmerzen verspüren, die ich seelisch verspürt habe”, sagte sie. Der 27-Jährige starb sieben Tage später an Gehirnverletzungen. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt, ein Urteil soll fallen.

Die Geschworenen müssen entscheiden, ob die Angeklagte mit Vorsatz gehandelt hat. Der Staatsanwaltschaft reicht ein bedingter Vorsatz für Mord aus. “Sie hatte nicht die Absicht, ihn zu töten”, sagte ihr Anwalt. Sie soll ihrem Freund am 15. Dezember aus einem halben Meter Entfernung ins Gesicht geschossen haben – mit scharfer Munition. Sie habe geglaubt, dass sie Gummischrot in das Gewehr getan habe, so die Beschuldigte.

Der Mann, der ihr die Schrotflinte verkauft hat, sagte aus, dass er sie darüber aufgeklärt habe, dass scharfe Munition tödlich sein könne und auch jene aus Gummi aus kurzer Distanz. Dies stritt die Frau ab, eben so wenig hätte der Mann – wie er angab – die Waffe mit ihr ausprobiert.

Die Beschuldigte sprach von einer “Abrechnung” mit ihrem Freund, mit dem sie seit Mai 2010 eine “On-Off”-Beziehung gepflegt habe. Das Pärchen landete im Sommer sogar gemeinsam in der Landesnervenklinik. Sie sei von dem Mann “nach Strich und Faden” ausgenutzt worden, sagte der frühere beste Freund der 22-Jährigen, ein Sozialarbeiter, vor Gericht.

Der 27-Jährige habe ihr erzählt, dass er als Söldner im Irak gewesen sei und sehr viel Geld gehabt habe. Im November war die Rede davon, dass er sich in Frankreich bei der Fremdenlegion bewerben wolle, berichtete die Beschuldigte. Sie sei aber draufgekommen, dass das alles nicht stimme und wollte die Beziehung beenden. Am Tag der Bluttat habe es jedoch in einem Kaffeehaus eine Aussprache und Versöhnung gegeben. Das bestätigten zwei Kellnerinnen.

Am Vormittag schilderte die Angeklagte ihre Vergangenheit – unter anderem in Kinderdorf und Jugendheim. Ihre Kindheit sei nicht “die Hölle auf Erden” – wie vom Anwalt behauptet – gewesen, sagte ihr Vater. Sie sei zwar von der Stiefmutter gequält worden, doch das habe er wegen seiner vielen Arbeit nicht mitbekommen. Dass seine Tochter eine Waffe besaß, sei ihm nicht bekanntgewesen. “Das hätte ich nicht akzeptiert.” (APA)

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