Der Mann muss diese Strafe aber nicht im Gefängnis verbüßen, sondern wurde gleichzeitig in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher eingewiesen. Vermutlich wird er die Alkoholtherapie in Rankweil machen können. Der Hilfsarbeiter ist seit Jahren psychisch krank und alkoholabhängig.
Ihm war zu kalt
Das Feuer auf seiner Couch in einer Bregenzer Wohnanlage in der Kolumbanstraße zündete der Hausbewohner deshalb an, weil ihm kalt war. Er hatte wieder einmal getrunken, drei Promille wurden bei ihm im Blut gemessen. Das war nicht das erste Mal, bereits zwei Mal war er wegen einer Vollrauschtat verurteilt worden. Nun musste endgültig zu einer Maßnahme gegriffen werden. Reinhard Haller führte in seinem Sachverständigengutachten aus, warum der Mann zeitweise so verwirrt ist: Alkoholabhängigkeit und eine schwere Kopfverletzung lassen den Kranken von Zeit in eine solche Verwirrtheit geraten, dass er nicht mehr weiß, was er tut. Das Urteil akzeptierte der einstige Hilfsarbeiter. Wenn alles gut geht, kann er bereits nächste Woche in der Therapieeinrichtung aufgenommen werden. Das Urteil ist rechtskräftig.
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