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Mit Bierbank Schädel eingeschlagen

Wegen schwerer Körperverletzung musste sich ein 23-Jähriger vor Gericht verantworten. Der Angeklagte hat im August letzten Jahres mit einer Bierbank auf einen Bekannten eingeschlagen.

Das Opfer erlitt einen Schädelbruch. Der bereits vierfach vorbestrafte Angeklagte wurde zu drei Monaten Haft verurteilt, dazu kommen weitere drei Monate aus der letzten Verurteilung sowie 3.000 Euro Schmerzensgeld. Während der Angeklagte das Urteil annahm, legte der Staatsanwalt Berufung wegen der Strafhöhe ein.

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