„Ich bin zwar draufgetreten, doch bei meinen leichten Schuhen – es waren nämlich Ballerinas mit Gummisohle – konnte die Delle gar nicht von mir kommen“, behauptete sie vor Richter Frank Plasinger. Und außerdem: „So tief, wie sie auf dem Polizeifoto aussieht, ist die Delle gar nicht . . .“
Das beindruckte den Richter nicht. Er verurteilte die 47-Jährige zu einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je vier Euro. Erschwerend: Das Strafregister der fünffachen Mutter wies bereits Verurteilungen wegen Betrugs und Verleumdung auf.
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