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Mit Ballerinas Blechbeule geschlagen

Selbst leichte Ballerinas können erheblichen Schaden anrichten, wenn sie mit entsprechender Kraft eingesetzt werden.
Selbst leichte Ballerinas können erheblichen Schaden anrichten, wenn sie mit entsprechender Kraft eingesetzt werden. ©VN/Steurer
Ein falsch verstandener Scherz eines Bekannten brachte eine 47-jährige Vorarlbergerin zur Raserei: Sie trat mit Ballerinas gegen den Kotflügel seines Autos und hinterließ eine tiefe Delle. Wegen Sachbeschädigung am Bezirksgericht Dornbirn angeklagt, wollte sie nicht die Verursacherin der Beule gewesen sein.

„Ich bin zwar draufgetreten, doch bei meinen leichten Schuhen – es waren nämlich Ballerinas mit Gummisohle – konnte die Delle gar nicht von mir kommen“, behauptete sie vor Richter Frank Plasinger. Und außerdem: „So tief, wie sie auf dem Polizeifoto aussieht, ist die Delle gar nicht . . .“
Das beindruckte den Richter nicht. Er verurteilte die 47-Jährige zu einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je vier Euro. Erschwerend: Das Strafregister der fünffachen Mutter wies bereits Verurteilungen wegen Betrugs und Verleumdung auf.

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