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Mit 380-KV-Slalom als Lachnummer in Europa

Sollte seitens der APG dennoch an der Planung festgehalten werden, sind schwere Konflikte, wie diese sich auch in anderen Gemeinden bereits abzeichnen, zu erwarten.
Sollte seitens der APG dennoch an der Planung festgehalten werden, sind schwere Konflikte, wie diese sich auch in anderen Gemeinden bereits abzeichnen, zu erwarten. ©Neumayr/Archiv
Die neueste Planung der 380-kV-Leitung im Gemeindegebiet von Koppl nimmt immer groteskere Formen an.

Von Eugendorf-Pebering über den Heuberg kommend, hier liegt das Grundübel der Planungen in diesem Bereich, führt man die Leitung am Heuberg Richtung Westen und in der Folge südlich über bisher unberührtes Gebiet zur Talquerung der Wolfgangsee-Bundesstrasse B 158. Nach dieser führt die Leitung bis zum Fuße des Nocksteins und schlägt dann wieder einen Haken ostwärts Richtung Koppl. Ungefähr im Mittelbereich des Bergrückens (Nocksteinsattel), auf dem der schönste und meistbegangene Weg von Koppl zum Nockstein verläuft, quert die Leitung (man bedenke die dort notwendige Mastenhöhe) um in der Folge im Ortsteil Winkl wieder eine Richtungsänderung westwärts zu machen. Nach diesem neuerlichen “Hakenschlagen” führt die Trasse in südlicher Richtung zur bestehenden 220-kV Leitung.Die Gemeinde Koppl muss dieses Gebiet, welches als “Wanderparadies” beworben wird, als Vorbehaltsfläche für Erholung ausweisen.

Fazit dieser unglaublichen Planungen: die Bewohner der Ortsteile Heuberg und Winkl werden von 3 Seiten (Nord, West und Süd) von der Leitung umschlossen, ein Szenario das sicher Eingang in das Guinness Buch der Rekorde (für Unsinnigkeiten) finden würde. Auch das vielmals beschworene Motto “Mensch vor Natur”, welches ohnehin besser “Mensch und Natur” heißen müsste, findet hier wohl keine Anerkennung. Eine Beeinflussung der Bewohner mit elektromagnetischen Feldern von drei Seiten her ist schlichtweg unzumutbar, wenn man bedenkt, dass in anderen Bereichen bzw. auch bei einer Verkabelung, eine gerade Leitungsführung möglich wäre.

Sollte seitens der APG dennoch an solch einer Planung festgehalten werden, sind schwere Konflikte, wie diese sich auch in anderen Gemeinden bereits abzeichnen, zu erwarten.

Wie von Universitätsprofessor Karl Weber aus Innsbruck festgestellt wurde, ist bei einer Abänderung des Naturschutzgesetzes eine Verkabelung in sensiblen Bereichen verpflichtend. Landtag und Landesregierung müssen nun Farbe bekennen und das Gesetz umgehend novellieren.
Jetzt wird sich zeigen, ob unsere Politik im Tourismusland Salzburg diese große Chance nützt.

 

Leserbrief von:

Peter Bacher
Obmann Tourismusverband Koppl
5023 Salzburg-Koppl

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