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Missstände im Jugendstrafvollzug: "Task Force" legte Abschlussbericht vor

Mit der U-Haft im Jugendstrafvollzug beschäftigte sich eine Task Force
Mit der U-Haft im Jugendstrafvollzug beschäftigte sich eine Task Force ©Bilderbox (Sujet)
Spätestens seit einem Missbrauchsfall in der Justizanstalt Wien-Josefstadt im Mai dieses Jahres ist das Thema Jugendstrafvollzug in den Medien präsent. Im Juli wurde von der damaligen Justizministerin Beatrix Karl (V) eine "Task Force" eingerichtet, die einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Situation entwerfen sollte. Nun gibt es Ergebnisse.
Task Force prüft Fälle einzeln
Neuerungen bei U-Haft
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Rücktrittsforderung an Karl
Task Force "Jugend U-Haft"
Vier Missbrauchsfälle
Einschlusszeiten "unzumutbar"

In dem Papier legten nun die Autoren ein “klares Bekenntnis zur Haftvermeidung” ab.

Jugendstrafvollzug: Gemeinsam entscheiden

Einer der Kernbegriffe im Abschlussbericht ist “Interdisziplinarität”. Soll heißen: Die Entscheidung, wie ein Jugendlicher seine Haftstrafe verbüßt, soll von mehreren Institutionen gefällt werden, neben Gericht, Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei auch Kinder- und Jugendhilfe sowie der Verein “Neustart”. Die Verfasser kamen zu dem Schluss, dass sich “jede haftvermeidende und haftverkürzende Maßnahme an den konkreten Lebensumständen der Jugendlichen orientieren und für jeden Einzelfall neu definiert und auch neu organisiert werden” muss. Nachsatz: “Ein allgemeingültiges Rezept für Haftvermeidung und/oder Haftverkürzung gibt es nicht.”

Task Force: U-Haft für Jugendliche vermeiden

Aktuell werde mit fünf Einrichtungen verhandelt, die eine Aufnahme und Betreuung von “jugendlichen Beschuldigten, bei Substituierung der Untersuchungshaft durch Anwendung gelinderer Mittel oder bei Vollzug der Untersuchungshaft im Hausarrest” anbieten. Das SOS-Kinderdorf hat in diesem Zusammenhang bereits Bereitschaft signalisiert, “mindestens zehn Jugendliche auf Weisung eines Richters” aufzunehmen.

Doch laut Erkenntnis des “Runden Tisches Untersuchungshaft für Jugendliche – Vermeidung, Verkürzung, Vollziehung”, wie die “Task Force” offiziell heißt, können diese Einrichtungen “jene Lücke, die zwischen den beiden Extremen ‘Inhaftierung’ und ‘Sich-selbst-überlassen-sein’ mangels eines differenzierten Betreuungsangebotes aktuell besteht, nur teilweise schließen, kommt doch eine Unterbringung durch die Justiz nur für jene Jugendlichen in Betracht, die bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind”.

Haftentscheidungshilfe gibt es nur in Wien

“Institutionenübergreifende Kommunikation” sei auch punkto Umsetzung der Maßnahmen zur Verkürzung der U-Haft für Jugendliche erforderlich. Eine Freilassung habe zu erfolgen, wenn der Zweck der Festnahme oder der U-Haft durch familienrechtliche Verfügungen oder gelindere Mittel erreicht werden könne. Dazu sei eine sogenannte “Haftentscheidungshilfe” nötig, die derzeit aber lediglich in Wien bestehe. “Die Empfehlung, die Jugendgerichtshilfe österreichweit auszubauen, steht damit in einem logischen Zusammenhang”, so die Autoren, die sich auch für eine “bedürfnisorientierte” U-Haft aussprachen, falls ebendiese unumgänglich sei.

Jugendliche sollen aufgefangen werden

Fazit des “Runden Tisches”: “Jedenfalls muss aber verhindert werden, dass ‘schwierige’ und damit auch hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche gleichsam durch alle Netze fallen und schließlich beim Strafvollzug landen.

Es dient weder dem Jugendlichen noch der Gesellschaft, die Strafjustiz und damit den Vollzug zum ‘Erben’ der Probleme der Gesellschaft im Umgang mit schwierigen Jugendlichen zu machen. Der Vollzug kann nicht alleine bislang Versäumtes nachholen und Entwicklungsdefizite abbauen. Und er soll es auch nicht müssen.”

(apa/red)

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