Der Fall von Jeremy-James P. machte letztes Jahr Schlagzeilen: Er kommentierte eine Amtshandlung dreier Polizisten, die einen parkenden Autofahrer befragen. Daraufhin führen die Beamten bei ihm und zwei Freunden eine Personenkontrolle durch. Die Situation eskalierte in Folge komplett, der Student wurde festgenommen und soll von einem Beamten auf der Polizeiwache misshandelt worden sein. Jeremy-James klagte – und kann nun einen ersten Erfolg aufweisen. Das Verwaltungsgericht Wien erkannte die Beschwerde zu Recht an.
Gericht schenkt Jeremy-James glauben
Demnach wird die Festnahme, einschließlich das Anlegen der Handfesseln und die Anhaltung für rechtswidrig erklärt. Laut Verwaltungsgericht war der Festnahmegrund nicht eindeutig feststellbar. In der mündlichen Verhandlung hatte sich herauskristallisiert, dass das Einschreiten aufgrund eines Ausrufs in Richtung der Beamten – der von diesen aber nicht verstanden wurde – geschah. Jeremy-James wurde eine “ungebührliche” Lärmerregung vorgeworfen. Das Gericht folgte dieser Argumentation allerdings nicht, es sei fraglich, inwiefern diese ungebührlich gewesen sein hätte sollen, wenn sie nicht einmal von den Beamten verstanden wurde. Weiters hätte sich der Student laut Polizei “unkooperativ” verhalten. Die Aussagen der Beamten dazu waren laut Gericht allerdings teils widersprüchlich, und “diese Widersprüche wurden nicht nachvollziehbar und schlüssig aufgeklärt”.
Beschwerde möglich
Jeremy-James hatte in der Klage behauptet, in Folge in seinem Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden zu sein – ihm wurden ja auch Handschellen angelegt. Nachdem aus Sicht des Gerichts bereits die Festnahme rechtswidrig war, könne auch das Anlegen der Handschellen “keinem rechtlichen Sonderschicksal unterliegen”. Dem Studenten müssen etwa 1.700 Euro an Aufwandersatz ersetzt werden. Gegen das Urteil kann allerdings noch binnen sechs Wochen eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und/oder eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht werden.
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