Missgeschick verrät Parfumdieb

Der 33-Jährige hat bereits sechs Vorstrafen. Im Dezember ging er dennoch schon wieder auf Diebstour. Doch er wurde erwischt und nun zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Der Suchtgiftkranke, der zurzeit eine stationäre Therapie macht, muss sich in Acht nehmen, denn er hat noch weitere 21 Monate auf Bewährung offen.
Besserung versprochen
Der Mann, für den noch dieses Jahr die Hochzeitsglocken läuten sollen, will nun endgültig Schluss machen mit den Drogen. Zwar hat er noch keinen Job und 10.000 Euro Schulden, doch nach der Therapie will er auch diese Probleme in den Griff kriegen. Zunächst darf er sich jedenfalls nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Außerdem muss er an seiner Therapie dran bleiben, denn nur unter dieser Voraussetzung sind die sechs Monate auf Bewährung. Bricht er die Therapie ab, muss er dieses halbe Jahr sofort absitzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.