AA

Kleinkind missbraucht: Lange Haftstrafen für Stiefvater und leibliche Mutter

Elf und fünf Jahre fassten Stiefvater und leibliche Mutter aus.
Elf und fünf Jahre fassten Stiefvater und leibliche Mutter aus. ©Bilderbox
Für elf Jahre wird der Stiefvater jenes Mädchens, das er dem Schöffensenat zufolge im Alter von einem Jahr wiederholt missbraucht hat, hinter Gitter gehen. Die leibliche Mutter bekam heute fünf Jahre Haft für Beihilfe.
Die Eltern vor Gericht
Der Missbrauchsprozess

Der 23 Jahre alte Stiefvater hätte sich nach den Feststellungen des Schöffensenats zufolge vaginal und anal an der Dreijährigen vergangen. Dafür existiert ein Strafmaß von 15 Jahren, der Mann bekam elf. Die leibliche Mutter, die ihrer Tochter den Mund zugehalten soll, wenn diese vor Schmerzen aufschrie, bekam als Beitragstäterin fünf Jahre. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Bewährungsstrafe kommt noch dazu

Eigentlich fasste der Mann zehn Jahre und fünf Monate aus. Doch dadurch wird eine noch offene Bewährungsstrafe wegen Einbruches wieder schlagend, die er 2011 erhalten hatte. Das Beweisverfahren habe laut Richter Norbert Gerstberger “den Nachweis erbracht, dass das stattgefunden hat. Die Verletzungen sind objektiviert. Wir haben auch die dezidierten Aussagen des Mädchens, das den ‘alten Papa’ belastet. Andere Gelegenheitspersonen gibt es nicht”.

Das Opfer, inzwischen sechs Jahre alt, erhält ein Schmerzensgeld von 65.000 Euro. Außerdem haften die Eltern für alle Folgeschäden sowie die Kosten der Psychotherapie.

Einschränkung des Tatzeitraumes

Entgegen der Anklage, die dem 23-Jährigen vorgeworfen hatte, sich bereits im ersten Lebensjahr des Opfers an diesem vergangen zu haben, schränkte das Gericht den Tatzeitraum auf Juni bis September 2008 ein. Das Mädchen und ihre zwei Jahre ältere Halbschwester waren damals dem Paar weggenommen und im November 2008 an Pflegeeltern übergeben, denen aufgrund des Verhaltens des jüngeren Mädchens der Verdacht in Bezug auf gewalttätige Übergriffekam . Sie gingen dem nach, indem sie Fachärzte konsultierten, die die Vermutung bestätigten, indem unter anderem Verletzungen im Genitalbereich festgestellt wurden.

Strafmaß wegen erschwerender Umstände

Hinsichtlich der Strafbemessung verwies der Richter auf “besonders erschwerende Umstände”. Bei mehrfachem Missbrauch eines drei Jahre alten Kindes bedürfe es aus generalpräventiven Gründen eines “klaren Signals, dass Kindesmissbrauch in dieser Form nicht geduldet werden kann. Vor allem dann nicht, wenn ein Kind – wie die psychiatrische Sachverständige ausgeführt hat – daran ein Leben lang leiden wird.”

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Welt
  • Kleinkind missbraucht: Lange Haftstrafen für Stiefvater und leibliche Mutter