Der 23 Jahre alte Stiefvater hätte sich nach den Feststellungen des Schöffensenats zufolge vaginal und anal an der Dreijährigen vergangen. Dafür existiert ein Strafmaß von 15 Jahren, der Mann bekam elf. Die leibliche Mutter, die ihrer Tochter den Mund zugehalten soll, wenn diese vor Schmerzen aufschrie, bekam als Beitragstäterin fünf Jahre. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Bewährungsstrafe kommt noch dazu
Eigentlich fasste der Mann zehn Jahre und fünf Monate aus. Doch dadurch wird eine noch offene Bewährungsstrafe wegen Einbruches wieder schlagend, die er 2011 erhalten hatte. Das Beweisverfahren habe laut Richter Norbert Gerstberger “den Nachweis erbracht, dass das stattgefunden hat. Die Verletzungen sind objektiviert. Wir haben auch die dezidierten Aussagen des Mädchens, das den ‘alten Papa’ belastet. Andere Gelegenheitspersonen gibt es nicht”.
Das Opfer, inzwischen sechs Jahre alt, erhält ein Schmerzensgeld von 65.000 Euro. Außerdem haften die Eltern für alle Folgeschäden sowie die Kosten der Psychotherapie.
Einschränkung des Tatzeitraumes
Entgegen der Anklage, die dem 23-Jährigen vorgeworfen hatte, sich bereits im ersten Lebensjahr des Opfers an diesem vergangen zu haben, schränkte das Gericht den Tatzeitraum auf Juni bis September 2008 ein. Das Mädchen und ihre zwei Jahre ältere Halbschwester waren damals dem Paar weggenommen und im November 2008 an Pflegeeltern übergeben, denen aufgrund des Verhaltens des jüngeren Mädchens der Verdacht in Bezug auf gewalttätige Übergriffekam . Sie gingen dem nach, indem sie Fachärzte konsultierten, die die Vermutung bestätigten, indem unter anderem Verletzungen im Genitalbereich festgestellt wurden.
Strafmaß wegen erschwerender Umstände
Hinsichtlich der Strafbemessung verwies der Richter auf “besonders erschwerende Umstände”. Bei mehrfachem Missbrauch eines drei Jahre alten Kindes bedürfe es aus generalpräventiven Gründen eines “klaren Signals, dass Kindesmissbrauch in dieser Form nicht geduldet werden kann. Vor allem dann nicht, wenn ein Kind – wie die psychiatrische Sachverständige ausgeführt hat – daran ein Leben lang leiden wird.”
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