Ein Gutachten bescheinigt dem Mediziner Zurechnungsfähigkeit, bestätigte Staatsanwaltschafts-Sprecherin Silke Enzlmüller. Die Anklagebehörde hat aber noch weitere Sachverständigen-Expertisen in Auftrag gegeben: So gilt es zu klären, ob etwaige Folgeschäden bei den Opfern entstanden sind - aktuell stehe das bei vier Buben im Raum.
Vergehen über knapp 20 Jahre
Schwere Folgeschäden würden den Strafrahmen von zehn auf 15 Jahre erhöhen. Darüber hinaus soll ein weiteres Gutachten klären, ob die "Untersuchungsmethoden" des Mediziners medizinisch indiziert waren. Denn der Arzt behauptet, diese seien aus fachlicher Sicht nötig gewesen.
Die mutmaßlichen Übergriffe sollen bis zum Jahr 2000 zurückreichen. 71 mögliche Opfer wurden bereits von der Polizei befragt. Der Verdächtige ist seit Ende Jänner in Wels in Untersuchungshaft.
(APA)
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