Außerdem hat er pornographische Darstellungen aus dem Internet heruntergeladen.
Nach nur zehn Minuten fiel in dem Missbrauchs-Prozess am Montagvormittag das Urteil. Vier Monate Gefängnis auf Bewährung- ersatzweise 3.000 Euro Geldstrafe auf Raten. Grund für das schnelle Urteil war unter anderem, dass der Verurteilte geständig war. Außerdem hatte er sämtliche Kontakte und auch den Drahtzieher bekannt gegeben.
Die Staatsanwaltschaft legte dem Mann zur Last, dass er über das Internet Kontakte zu minderjährigen Prostituierten aus Liechtenstein aufgenommen hat. Die Mädchen zwischen 16 und 18 Jahren wurden von einem Drahtzieher gegen Geld Österreichern angeboten.
Der Mann hatte vor der Urteilsverkündung nochmals vor Gericht versichert, dass es im Leid tue und er nicht gewusst hätte, dass Sex mit Minderjährigen gegen Geld strafbar sei. Richter Mück belehrte ihn daraufhin, dass seine persönlichen Daten nun in allen Computern der Welt gespeichert seien.
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