Der 63-jährige hatte gegen seine Verurteilung Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Wie gegenüber VOL bestätigt wurde, hat German Bertsch, der Anwalt des Pensionisten, die Berufung nun an den obersten Gerichtshof geschickt. Innerhalb der nächsten drei Monate wird der OGH jetzt die Berufung sowie die Nichtigkeitsbeschwerde prüfen. Anschließend könnte der Fall am Landesgericht Feldkirch neu verhandelt werden. Der OGH hat aber auch die Möglichkeit, selbst eine neue Entscheidung zu treffen.
Begründet wird die Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde von Anwalt Bertsch mit Widersprüchen zwischen dem gerichtspsychiatrischen Gutachten und dessen Ausführungen dazu im Urteil. Auch die Urteilsbegründung des Landesgerichts Feldkirch war nach Ansicht von Bertsch mangelhaft, das Urteil sei nicht ausführlich genug begründet worden.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.