AA

Missbrauchsprozess: Ein Fall für den obersten Gerichtshof

Schwarzach - Jener Prozess, bei dem im April ein Pensionist wegen sexuellen Missbrauchs im Vorarlberger Kinderdorf zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde, geht nun am obersten Gerichtshof in die nächste Runde.

Der 63-jährige hatte gegen seine Verurteilung Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Wie gegenüber VOL bestätigt wurde, hat German Bertsch, der Anwalt des Pensionisten, die Berufung nun an den obersten Gerichtshof geschickt. Innerhalb der nächsten drei Monate wird der OGH jetzt die Berufung sowie die Nichtigkeitsbeschwerde prüfen. Anschließend könnte der Fall am Landesgericht Feldkirch neu verhandelt werden. Der OGH hat aber auch die Möglichkeit, selbst eine neue Entscheidung zu treffen.

Begründet wird die Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde von Anwalt Bertsch mit Widersprüchen zwischen dem gerichtspsychiatrischen Gutachten und dessen Ausführungen dazu im Urteil. Auch die Urteilsbegründung des Landesgerichts Feldkirch war nach Ansicht von Bertsch mangelhaft, das Urteil sei nicht ausführlich genug begründet worden.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Missbrauchsprozess: Ein Fall für den obersten Gerichtshof