Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat ein erstinstanzliches Urteil bestätigt, bei dem einem Missbrauchsopfer 65.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen worden waren. Das sei, soweit ersichtlich, der mit Abstand höchste Betrag in einem derartigen Fall, erklärte die Anwältin des Opfers, Eva Plaz. Zudem wurden weitere 5.000 Euro Schadenersatz für entstandene Therapiekosten zugesprochen. Die ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof wurde nicht zugelassen, das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig.
Die Klägerin war vor 30 Jahren als Kind von einem Familienmitglied über mehrere Jahre hinweg sexuell missbraucht worden. Dabei kam es zu keinen körperlichen Verletzungen, Gewalttätigkeiten oder Penetrationen. Das Opfer war über mehrere Jahre in Psychotherapie und wollte schließlich den Beklagten für das, was er ihr angetan hatte, zur Verantwortung ziehen. Strafrechtlich war der Sachverhalt längst verjährt, somit blieb nur eine zumindest finanzielle Wiedergutmachung im Wege einer Zivilklage, erklärte die Anwältin.
In einem vom Sachverhalt her vergleichbaren Fall hatte das OLG Innsbruck vor acht Jahren knapp 20.000 Euro (damals 250.000 Schilling) zugesprochen, das OLG Linz vor vier Jahren etwa 30.000 Euro (400.000 Schilling). Bemerkenswert sei die Höhe des zugesprochenen Betrages bei unveränderter Gesetzeslage, meinte die Anwältin. Das Verfahren, in dem Kosten von etwa 40.000 Euro aufgelaufen sind – auch diese hat der Beklagte im Falle der Rechtskraft der Entscheidung zu tragen – war und ist für die Klägerin nur führbar, weil der Frauenrechtsschutzfond das Kostenrisiko übernimmt, sagte Plaz.
Redaktion: Elisabeth Skoda
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