Drei Jahre Probezeit mit Bewährungshilfe und die Aufforderung, weiterhin eine Einrichtung für Männerberatung zu benützen, die er nach der Tat freiwillig aufgesucht hat, waren mit dem Urteil verbunden. Das volle und reumütige Geständnis des 16-Jährigen und seine bisherige Unbescholtenheit wertete Richter Bruno Angerer als mildernd.
Erschwerend war allerdings, dass er sowohl an dem Buben sexuelle Handlungen vorgenommen hatte, als auch diesen dazu aufgefordert hat. Da es sich um einen “noch sehr jungen Straftäter” handle, sei die Freiheitsstrafe ausnahmsweise vollständig bedingt ausgesprochen und an der absoluten Untergrenze angesetzt worden. “Damit ihm nicht die weitere Zukunft verbaut ist”, erklärte der Richter.
Ende April war es zu der Tat im Garten des Elternhauses des Verurteilten gekommen. Er hatte dem Kind eine Luftdruckpistole versprochen, wenn es sich mit den Handlungen einverstanden erkläre. Der Bub hatte am Abend beim zu Bett gehen seiner Mutter davon erzählt. Die Eltern haben die Entschuldigung des 16-Jährigen angenommen.
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