„Wir sind an einem außergerichtlichen Vergleich sehr interessiert und haben den beiden Klägern einen namhaften Betrag angeboten“, teilte Anselm van der Linde, Abt des Klosters Wettingen-Mehrerau, in einer Aussendung mit.
Gegen die Zwischenurteile des Landesgerichts Feldkirch, wonach die Missbrauchsfälle nicht verjährt sind, legte das Kloster am Dienstag dennoch Berufung beim Oberlandesgericht Innsbruck ein. Die Verhandlungen über einen Vergleich liefen bereits seit einiger Zeit. „Es gibt ein Angebot. Jetzt muss man sehen, wie eine Annäherung an die Wünsche möglich ist“, erklärte Mehrerau-Sprecher Harald Schiffl. Ein Ergebnis gebe es derzeit noch nicht. Zu den angebotenen Summen wollte sich Schiffl nicht äußern.
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