Die beiden Asylwerber sollen im Juni im Strudelbecken des Freibades Traiskirchen (Bezirk Baden) sieben Kinder im Alter von neun bzw. 13 Jahren belästigt haben, indem sie diese zwickten, intensiv berührten und betasteten. Die Afghanen bekannten sich zum Start der Schöffenverhandlung schuldig.
Die "Gelegenheiten ausgenützt"
Die beiden Angeklagten hatten laut dem Staatsanwalt am 18. Juni im Strudelbecken "Gelegenheiten ausgenützt, als andere in ihrer Griffweite waren", und geschlechtliche Handlungen an Unmündigen vorgenommen. Sie sollen teils unter, teils über Wasser nach den Brüsten und Genitalien der Kinder gegriffen haben. Zum Teil blieb es beim Versuch, weil sie etwa Oberarme oder Oberschenkel erwischten.
Erstes mal Alkohol konsumiert
„Ich schwöre, dass ich es nicht absichtlich getan habe. Ich habe selbst Kinder“, sagte der 30-Jährige laut der Dolmetscherin. An diesem Tag habe er zum ersten Mal Alkohol konsumiert: „Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe.“ Nach dem letzten Schnaps könne er sich „wirklich an nichts mehr erinnern“. Er fühle sich schuldig, weil er nicht wisse, was genau geschehen sei.
„Ich habe keine Erinnerung.“
Bei der Festnahme des Erstangeklagten wurde ein Blutalkoholgehalt von etwa 1,1 Promille festgestellt, berichtete der Richter. Dieser Wert sei „weit davon entfernt, dass man nicht mehr weiß, was man tut“. Der Vorsitzende bemerkte zum 30-Jährigen: „Ich habe das Gefühl, dass Sie versuchen, alles auf den Alkohol zu schieben.“ Der Angeklagte entgegnete: „Ich habe keine Erinnerung.“ Ähnlich äußerte sich der 29-Jährige, der angab, sich nicht mehr daran erinnern zu können, im Wasser gewesen zu sein, was im Widerspruch zu seinen früheren Aussagen vor der Polizei stand. Laut dem Zweitbeschuldigten hatten sie Wodka getrunken.
„Es gab Berührungen, und es steht fest, dass diese auf jeden Fall unangemessen waren“, sagte der Verteidiger des Duos. Er verwies auf den „beträchtlichen Alkoholkonsum“ seiner Mandanten an diesem Tag und fügte hinzu, dass sie sich nicht mehr an die Details erinnern könnten.
Minderjährige Opfern
Bei den Opfern handelt es sich um sechs Mädchen – vier von ihnen sind neun Jahre alt, während zwei 13 Jahre alt sind – sowie einen 13-jährigen Jungen. Drei der Opfer haben sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Für zwei der Mädchen wird ein Schadenersatz in Höhe von 3.000 Euro gefordert, während für eines ein symbolischer Betrag von 500 Euro verlangt wird.
Die beiden Männer, die vor ihrer Festnahme im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen lebten, hatten sich laut dem Erstangeklagten etwa zwei Wochen vor dem Vorfall kennengelernt. Nach einer Anzeige wurden sie in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert.
APA
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