Was sich hier vor Gericht abgespielt hat, ist ein Skandal und eine Geringschätzung gegenüber allen Missbrauchsopfern. Kindesmissbrauch, in welcher Ausprägung auch immer, darf niemals mit einem Freispruch für den Täter enden!
Hier hat das System völlig versagt und das Signal des Gesetzgebers ist ein katastrophales. Dass das Vergehen an dem kleinen Mädchen nach geltendem Recht keinen strafrechtlich relevanten Sachverhalt darstellt, schlägt dem Fass dann noch den Boden aus. Gerade dieser Fall bestätigt uns in unserer Forderung nach einer notwendigen Strafrechtsänderung bei Kindesmissbrauch, um den Richtern auch entsprechende Instrumente in der Rechtsprechung in die Hand zu geben und dadurch deren Handlungsspielraum zu erweitern. In diesen Dingen gilt es Nulltoleranz zu zeigen und mit der vollen Härte des Gesetzes durchzugreifen, gibt der FP-Landesobmann unmissverständlich zu verstehen.
Ich erwarte mir, dass die anderen Fraktionen im Vorarlberger Landtag endlich ihren Weg der Toleranz verlassen und unseren Forderungskatalog für einen effizienten und kompromisslosen Kinderschutz mit unterstützen. Wer sich an Kindern vergreift, hat sein Recht auf eine sanfte Behandlung verloren, denn missbrauchte Kinderseelen leiden ewig, so der freiheitliche Landesobmann, Landesrat Dieter Egger, abschließend.
Quelle: FPÖ
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