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Missbrauch am Jagdberg: Verzwickter Streitfall

Beschuldigter und Beamter haben beide noch nicht ausgesagt.
Beschuldigter und Beamter haben beide noch nicht ausgesagt. ©VOL.AT/Hofmeister (Archivbild)
Bregenz - Das Dienstverfahren gegen einen hohen Landesbeamten wegen Missbrauch zieht sich hin.

Die Dienststrafkammer der Landesregierung bemüht sich noch immer um Aufklärung eines schweren Missbrauchsverdachts gegen einen hohen Landesbeamten. Der Mann, der heute 60 Jahre alt ist und im Herbst in Pension gehen könnte, soll sich vor Jahrzehnten als Erzieher am Landesjugendheim Jagdberg an einem Burschen vergangen haben. Im Raum steht der Vorwurf mehrfacher schwerer Vergewaltigung.

Gehalt teilweise einbehalten

Der Personalchef des Landes, Markus Vögel, hat den Beamten im November 2011 vom Dienst suspendiert. „Seither wird ein Drittel seines Gehalts einbehalten“, bestätigt Vögel. Dies bleibt so lange aufrecht, bis die Dienststrafkammer zu einer Entscheidung findet.

Der Karren ist inzwischen völlig verfahren. Zwei Brüder hatten die Vorwürfe erhoben. Beide waren zum fraglichen Zeitpunkt Zöglinge am Jagdberg. Der eine der beiden hat seine Vorwürfe allerdings widerrufen und wurde vom Gericht wegen falscher Zeugenaussage und Verleumdung verurteilt. Der andere blieb bei seinen Anschuldigungen. Der Beamte bestreitet sie. Seither steht Aussage gegen Aussage.

Nun liegen die behaupteten Übergriffe lange zurück. Sie sollen sich in den 1970er-Jahren zugetragen haben. Die Staatsanwaltschaft hat die Causa zur Jahreswende wegen Verjährung eingestellt. Ob die Vorwürfe stimmen oder erfunden sind, blieb damit offen.

Vier Beamte sitzen zu Gericht

Deshalb soll seit Jahresbeginn eine Dienststrafkammer des Landes die Nebel lichten. Denn das Landesbedienstetengesetz kennt bei derart schweren Vorwürfen keine Verjährung. Die Dienststrafkammer besteht aus vier Landesbediensteten. Diesem richterähnlichen Gremium mit Ankläger und Verteidiger sitzt der Feldkircher Bezirkshauptmann Berndt Salomon vor. Die Anklage vertritt Reinhard Köpfle von der Verwaltungsentwicklung. Als Verteidiger hat der beschuldigte Landesbeamte den inzwischen pensionierten Leiter der Abteilung Gesellschaft und Soziales, Ludwig Rhomberg, gewählt.

Nicht vernehmungsfähig

Doch die Arbeit der Kommission gestaltet sich schwierig. „Die Dienststrafkammer arbeitet“, betont der Personalchef, „die Ermittlungen laufen.“ Zeugen würden einvernommen. Solche, die im Verfahren der Staatsanwaltschaft schon befragt bzw. namhaft wurden, und andere. „Wir müssen auch denjenigen hören, der die Vorwürfe vorgebracht hat.“ Das ging aber bislang nicht. Der Beschuldiger war nach einer Operation zuletzt nicht vernehmungsfähig.
Könnte es sein, dass der Beamte im Oktober zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Pension geht und das Verfahren dann automatisch endet? „Nein“, sagt Vögel, „zu Ende bringen müssen wir es so oder so.“ Bei einem Schuldspruch könnte der Beamte seine Pension zur Gänze verlieren. Wenn sich die Schuldfrage nicht klären lässt, gilt laut Vögel der Rechtsgrundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“.

Wird der Beamte aber freigesprochen, hat er ein Recht darauf, dass die Dienstbezüge, die einbehalten wurden, nachbezahlt werden. Seine Suspendierung würde aufgehoben.

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