Minister, die kein Rückkehrrecht in eine politische Funktion oder in die Privatwirtschaft haben, haben nach ihrem Ausscheiden aus der Regierung Anspruch auf Gehaltsfortzahlung. Ob dieses Arbeitslosengeld für Politiker in Anspruch genommen wird, wollen Kanzleramt und Beamtenministerium aber nicht sagen. Auf APA-Anfrage hieß es am Mittwoch, diese Information unterliege der Amtsverschwiegenheit.
Regierung: “Amtsverschwiegenheit” bei Gehaltsfortzahlungen
Für ausscheidende Minister bedeutet die Gehaltsfortzahlung ein halbes Jahr lang gut 13.000 Euro monatlich – zuzüglich anteilige Sonderzahlungen. Von den bisher ausgeschiedenen Ministern kommt dafür nur Ex-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) infrage. Die anderen Ex-Minister haben ein Rückkehrrecht in den Nationalrat bzw. den steirischen Landtag und somit keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung. Auch im Fall eines Mandatsverzichts – wie bei Ex-Kanzler Sebastian Kurz und Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache – gibt es die Gehaltsfortzahlung nicht.
Ob ehemalige Mitglieder der Regierung eine solche schon beantragt haben oder im Fall des Ausscheidens beantragen werden, wollte man im dafür zuständigen Beamtenministerium auf APA-Anfrage nicht sagen. Eine solche Auskunft unterliege der Amtsverschwiegenheit hieß es sowohl dort als auch im Bundeskanzleramt. Derartige “personenbezogene Daten” dürften nicht veröffentlicht werden.
(APA/Red)
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