Minister-Bestechung 2009 quasi legalisiert
Zur Erinnerung: Gorbach wird vorgeworfen, 2006 eine für die Telekom günstige Universaldienstverordnung erlassen und dafür später Geld erhalten zu haben. Gorbach bestreitet die Vorwürfe, auch das BZÖ weist jeden Zusammenhang zwischen der Verordnung und den Telekomgeldern zurück. Für Gorbach gilt die Unschuldsvermutung.
Im Jahr 2006 hätte die Geschenkannahme im Zusammenhang mit einer an sich rechtskonformen Amtshandlung für einen Minister durchaus gefährlich werden können. Das Strafrecht bedrohte die “Geschenkannahme durch Beamte” nämlich – abhängig von der Höhe der Zuwendung – mit bis zu drei Jahren Haft.
Von der großen Koalition wurde diese Strafbestimmung wenig später allerdings von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt in einem wesentlichen Punkt entschärft – und zwar im Herbst 2009, gemeinsam mit der Entkriminalisierung des sogenannten “Anfütterns”. Für öffentliche “Amtsträger” ist die Geschenkannahme im Zusammenhang mit einer an sich rechtskonformen (“pflichtgemäßen”) Amtshandlung seither nur noch dann strafbar, wenn auch das Dienstrecht eine Vorteilsannahme untersagt. Und dies kann nur für Beamte zutreffen, nicht jedoch für Politiker – denn ein Dienstrecht für Politiker existiert schlicht nicht.
“Das ist eine dieser völlig unverständlichen Entkriminalisierungen”, kritisiert Helmut Fuchs im Gespräch mit der APA. “Da fragt man sich wirklich: Was hat den Gesetzgeber da geritten? War das Absicht, oder haben sie nur nicht bedacht, wie weit sie die Entkriminalisierung da treiben?, so Hubert Sickinger.
In der Diskussion um schärfere Anti-Korruptionsbestimmungen zeigt nun auch die ÖVP zunehmende Bereitschaft, das sogenannte “Anfüttern” von Amtsträgern wieder stärker zu sanktionieren. Klubobmann Kopf sagte am Donnerstag, eine Änderung sei notwendig und werde auch kommen. Das Justizministerium habe dafür ein Papier in der Hinterhand. Die SPÖ ist schon seit einiger Zeit für eine Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten. Die Opposition zeigte sich dazu skeptisch bis ablehnend.
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