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Mindestsicherung: Wiener Sozialhilfeeinrichtungen warnen vor massiven Auswirkungen

Die Wiener Sozialeinrichtungen warnen vor massiven Auswirkungen der neuen Mindestsicherungsreform.
Die Wiener Sozialeinrichtungen warnen vor massiven Auswirkungen der neuen Mindestsicherungsreform. ©APA/Hans Punz
Die Wiener Sozialhilfeeinrichtungen melden sich zu der bereits beschlossenen Mindestsicherungsreform mit geballter Kritik zu Wort. Dieser Beschluss könnte massive Folgen für Mehrkindfamilien, Flüchtlinge, Obdachlose und Behinderte haben.
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Die im Ministerrat bereits beschlossene Mindestsicherungsreform lässt bei den Wiener Sozialhilfeeinrichtungen die Alarmglocken schrillen. Sie warnten am Freitag vor den erwartbaren “dramatischen” Folgen u.a. für Mehrkindfamilien, Flüchtlinge, Obdachlose oder Behinderte und appellierten an die National -und Bundesräte, den Beschluss des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes doch noch zu verhindern.

“Dieses Gesetz ist ein großer und schwerer Fehler”, umriss Caritas-Wien-Geschäftsführer Alexander Bodmann in einer Pressekonferenz die grundsätzliche Haltung des Podiums gegenüber den Plänen der türkis-blauen Bundesregierung. Es werde ein “Armutsbeschleuniger und -verfestiger” sein, verwies er darauf, dass künftig ab dem dritten Kind nur noch fünf Prozent – das wären nach jetziger Berechnung 44 Euro – ausbezahlt würden. “Machen Sie diese Abstimmung zu einer Gewissensentscheidung und stimmen Sie gegen das Gesetz”, bat Bodmann die Parlamentarier und Bundesräte.

365 Euro als Wohn- und Lebenskosten seien “unverantwortlicher Einschnitt”

Harsche Kritik übte auch Integrationshaus-Geschäftsführerin Andrea Eraslan-Weninger. Die neue “Sozialhilfe” ziele darauf ab, “Flüchtlinge und Migranten schlechter zu stellen”, beklagte sie die geplanten Kürzungen für Subsidiär Schutzberechtigte. 365 Euro als monatliche Wohn- und Lebenskosten seien ein”unverantwortlicher Einschnitt”. Zynisch angesichts diverser Integrationsmaßnahmen sei es außerdem, den vollen Bezug der Sozialhilfe an Sprachkenntnisse zu knüpfen. Denn es dauere bis zu eineinhalb Jahren, um das geforderte Deutschniveau B1 – das einer zweiten lebenden Fremdsprache gleichkomme – zu erreichen. Wobei manche Menschen dieses Ziel trotz aller Anstrengungen, etwa weil sie traumatisiert oder alleinerziehend sind, nie erreichen könnten.

Negative Folgen seien auch für Menschen ohne Dach über dem Kopf zu erwarten, warnte Elisabeth Hammer, Geschäftsführerin der Obdachlosen-Einrichtung “neunerhaus” – denn: “Leistungskürzungen werden die Mieten nicht billiger machen.” Ansprüche an den Wohnsitz zu knüpfen sei insofern problematisch, da Menschen, die auf der Parkbank schlafen, schwer eine Meldeadresse haben könnten. Die Deckung für Wohngemeinschaften treffe wiederum auch Menschen in betreuten WGs beispielsweise in der Wohnungslosenhilfe.

Löhlein: Keine “Sozialhilfe” sondern “Sanktionen”

Der Wiener Samariterbund-Geschäftsführer Oliver Löhlein geißelte den Reformentwurf in Bezug auf Senioren. Denn Personen, die das Regelpensionsalter erreichen, aber keinen Pensionsanspruch haben, und dauerhaft Arbeitsunfähige, die nicht als Personen mit Behinderung gelten, wird die bisher in Wien ausbezahlte 13. und 14. Sonderzahlung gestrichen. Das bedeute ein Minus von 1.770 Euro pro Jahr und betreffe allein in der Bundeshauptstadt rund 11.200 Menschen. Löhlein hinterfragte, ob “Sozialhilfe” überhaupt der richtige Begriff für die Neuregelung sei: “Es geht um Sanktionen.”

Robert Mittermair vom Verein LOK (Leben ohne Krankenhaus) bemängelte wiederum die Zuschussbestimmung für Behinderte. Denn durch die im Gesetz vorgesehene Definition, wer als behindert gilt, bestehe die Gefahr, dass sie nicht alle Betroffenen umfasse. Kritisch sieht der LOK-Geschäftsführer auch den Umstand, dass erwachsene Menschen mit Behinderung von Sozialhilfeträgern verpflichtet werden können, ihre Eltern auf Unterhalt zu klagen, bevor sie Sozialhilfe in Anspruch nehmen können. Dies sei “unzumutbar”.

Auf die Frage, ob das Land Wien das geplante Gesetz vor das Höchstgericht bringen, dessen Umsetzung verweigern oder die Spielräume im Zuge des Ausführungsgesetzes möglichst großzügig ausreizen solle, wollte die Chefin des Dachverbands der Wiener Sozialeinrichtungen, Ex-Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ), heute nicht konkret beantworten. Man hoffe, dass die kritischen Stimmen im Zuge des Gesetzwerdungsprozesses gehört und noch Änderungen vorgenommen werden, sagte sie.

(APA/Red)

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