Betroffen waren 468 Österreicher und EU-Bürger sowie 248 Konventionsflüchtlinge, berichteten am Freitag die “Vorarlberger Nachrichten”. Unter den sanktionierten Personen waren die Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten vergleichsweise weniger stark vertreten.
Vorarlberg hat im Jahr 2016 eine Integrationsvereinbarung eingeführt, die alle Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten unterzeichnen müssen, um die volle Mindestsicherung zu erhalten.
Abschläge drohen weiters – so auch für Österreicher und EU-Bürger – wenn etwa “trotz schriftlicher Ermahnung keine Bereitschaft zu einem zumutbaren Einsatz der Arbeitskraft oder zur zumutbaren Teilnahme an einer integrationsfördernden Maßnahme besteht”, hieß es aus dem Büro von Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) gegenüber der Tageszeitung.
Von den 7.162 Sozialhilfeempfängern waren 3.052 Personen Konventionsflüchtlinge, ihr Anteil lag somit bei 42,6 Prozent. Unter den Sanktionierten war aber nur etwa jeder Dritte (34,6 Prozent) asyl- oder subsidiär schutzberechtigt. Erfolgreich ermahnt wurden 597 Mindestsicherungsbezieher, darunter 257 Konventionsflüchtlinge (43 Prozent).
(red)
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