“Wir haben das jetzt schon gehabt, und warum sollte das nicht auch in Zukunft funktionieren? Ein Modus könnte sein, dass man sich das ein Jahr anschaut. Weil man kann ja immer dann noch die Konsequenzen ziehen, und damit ist ja nichts vertan”, sagte Mitterlehner gegenüber dem Ö1-“Morgenjournal”.
Heutige Verhandlungsrunde abgesagt
Der Bundeskanzler hatte sich am Dienstag gegen weitere Verhandlungen ausgesprochen. Für die SPÖ sei nach den monatelangen Verhandlungen über eine Reform nämlich der “Rubikon” erreicht. Die Länder könnten nun ihre eigenen Vorstellungen umsetzen.
Das Büro von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) teilte am Mittwoch auf APA-Anfrage mit, dass die für heute angesetzte Verhandlungsrunde zur Mindestsicherung nach dem Nein von ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner zum letzten Kompromissangebot der SPÖ inzwischen abgesagt wurde.
Lopatka will weiter verhandeln
VP-Klubchef Reinhold Lopatka fordert derweil weitere Verhandlungen. “Wir sind bereit, weiter zu verhandeln”, betonte VP-Klubchef Reinhold Lopatka am Mittwoch gegenüber der APA. Er fordert die SPÖ auf, die auch von Burgenlands SP-Landeshauptmann Hans Niessl befürwortete Wartefrist zu akzeptieren. Den Bundesbeitrag zur Krankenversicherung will er beibehalten.
“Eine österreichweit einheitliche Lösung ist der bessere Weg”, plädiert Lopatka für weitere Gespräche. Als Widerspruch zu VP-Chef Vizekanzler Reinhold Mitterlehner, der nun zumindest ein Jahr ohne bundeseinheitliche Regeln auskommen will, sieht Lopatka diese Forderung nicht. Mitterlehner habe lediglich zur Kenntnis genommen, dass Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) keine Einigung zustande bringe, so Lopatka. Die ÖVP sei zu Gesprächen bereit, könne die SPÖ aber nicht dazu zwingen.
Lopatka verweist auf Wartefrist
Lopatka verweist darauf, dass sich auch Niessl, der im Burgenland mit der FPÖ regiert, vorige Woche via “Kronen Zeitung” für eine Wartefrist bei der Mindestsicherung ausgesprochen hat. Demnach sollen Personen, die neu nach Österreich kommen, für ein, zwei Jahre nicht die volle Mindestsicherung erhalten. Aus Lopatkas Sicht wäre diese Regelung nicht verfassungswidrig, weil sie nicht nur für Flüchtlinge, sondern auch für im Ausland lebende Österreicher gelten würde: “Diese Differenzierung ist sachlich gerechtfertigt.”
Sollte der Bund-Länder-Vertrag zur Mindestsicherung tatsächlich auslaufen, dann will Lopatka zumindest den Zuschuss des Bundes zu den Krankenversicherungskosten der Bezieher beibehalten. Der Bund habe sich in der 15a-Vereinbarung dazu verpflichtet, die Länder diesbezüglich zu unterstützen. “Nachdem der Bund vom Verhandlungstisch aufgestanden ist, kann man nicht die Länder dafür bestrafen”, meint Lopatka.
(APA)
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