Mindestmengen greifen: Wo ab 2026 keine Knieoperationen mehr stattfinden
In der Medizin gilt längst nicht mehr: Jeder darf alles machen. Vor allem bei komplexen Operationen in Spitälern spielt Erfahrung eine zentrale Rolle. Deshalb schreibt der Gemeinsame Bundesausschuss – das höchste Entscheidungsgremium im deutschen Gesundheitswesen – sogenannte Mindestmengen für bestimmte Eingriffe vor. Ziel: bessere Heilungschancen, geringeres Risiko.
Laut einer aktuellen Analyse der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zeigen diese Regelungen zunehmend Wirkung. Im Jahr 2026 werden deutlich weniger Kliniken Eingriffe wie Knieprothesen-Operationen oder Bauchspeicheldrüsen-OPs anbieten dürfen.
71 Kliniken fallen durch die Knie
Konkret betrifft es 71 Krankenhäuser, die ab kommendem Jahr keine Knie-Endoprothesen mehr einsetzen dürfen. Der Grund: Sie haben 2025 die Mindestfallzahl von 20 Eingriffen nicht erreicht. Damit gelten sie als nicht ausreichend erfahren.
Besonders stark betroffen ist Nordrhein-Westfalen: Allein dort entfallen 55 der künftig ausgeschlossenen Standorte. Diese Entscheidung sei Teil der Krankenhausplanung des Landes, so die AOK.
Insgesamt sinkt die Zahl der Spitäler, die Knieprothesen-OPs durchführen dürfen, damit auf 821.
Auch bei Bauchspeicheldrüsen-OPs wird reduziert
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei Eingriffen an der Bauchspeicheldrüse: Statt 327 dürfen ab 2026 nur noch 286 Standorte operieren – ebenfalls, weil sie die neue Mindestvorgabe nicht erfüllen. Diese wurde mit Jänner 2025 von 15 auf 20 Fälle pro Jahr angehoben.
"Es handelt sich um seltene, hochspezialisierte Eingriffe mit enormen fachlichen Anforderungen", erklärte Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. "Für Patientinnen und Patienten ist es ein Fortschritt, wenn solche Operationen nur dort stattfinden, wo Routine und Expertise vorhanden sind."
Qualität vor Quantität
Die Logik hinter den Mindestmengen: Kliniken, die bestimmte Operationen regelmäßig durchführen, erzielen im Schnitt bessere Ergebnisse. Ihre Patientinnen und Patienten haben höhere Überlebenschancen und bessere Aussichten auf vollständige Genesung.
Kommt ein Spital den Vorgaben nicht nach, verliert es den Anspruch auf Vergütung durch die Krankenkassen.
Laut Reimann könnte diese Entwicklung durch die bundesweite Krankenhausreform weiter voranschreiten: "Die qualitätsorientierte Konzentration von Leistungen an spezialisierten Standorten sollte konsequent fortgeführt werden."
(VOL.AT)
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