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Minarett-Regelung im Mittelpunkt des Ausschusstages

Bregenz - Im Mittelpunkt des am Mittwoch stattfindenden Rechtsausschuss stehen einerseits die Änderung des Güter- und Seilwege- sowie des Sportgesetzes und andererseits die Änderung von Raumplanungs- und Baugesetz. Stellungnahme der FPÖ

ÖVP-Klubobmann Rainer Gögele: „Mit den Änderungen des Güter- und Seilwege- und des Sportgesetzes in Kombination mit den neuen Güterwege-Förderrichtlinien rückt das erklärte tourismuspolitische Ziel, ein attraktives und legal befahrbares Mountainbike-Streckennetz zu schaffen, in greifbare Nähe!“ Die nun gewählte Vorgangsweise ist jedenfalls dazu geeignet, den größtmöglichen Konsens unter den verschiedenen Interessengruppen zu ermöglichen.

Durch die Änderungen des Raumplanungs- und Baugesetzes werden unter anderem die gesetzlichen Grundlagen für den Bau von Minaretten neu geregelt. Dadurch können die Gemeindevertretungen künftig über Verordnung festlegen, dass publikumswirksame Veranstaltungsstätten nur bei Vorliegen einer Sonderwidmung errichtet werden dürfen. Zudem kann die Gemeindevertretung durch Verordnung auch bestimmen, dass für Bauvorhaben, die für das Ortsbild besondere Bedeutung haben, vor dem Bauverfahren ein Baugrundlagenbestimmungsverfahren durchzuführen ist. Die Landesregierung wird weiters festlegen können, dass in Bauverfahren bei bestimmten Vorhaben, die das Orts- oder Landschaftsbild besonders berühren, ein Amtssachverständiger eingeschaltet wird. „Diese Änderungen werden dazu führen,“ so Gögele, „dass Gemeinden und Bevölkerung eine deutlich stärkere Rechtsposition und Mitsprachemöglichkeit erhalten als bisher!“

Die beiden Landtagsanträge zur Änderung des Bau- und Raumplanungsgesetzes enthalten zwei weitere wichtige Gesetzesänderungen. „So werden Ausnahmen von der Pflicht zur Errichtung von Kinderspielplätzen künftig nicht nur bei Zu- und Umbauten, sondern auch bei Neubauten möglich sein. Diese Ausnahmen sollen dann möglich sein, wenn im Umkreis von 300 Meter ein öffentlicher Kinderspielplatz zur Verfügung steht oder von der Gemeinde geschaffen wird; die Gemeinden können dafür eine entsprechende Ausgleichsabgabe einheben, die primär für neu zu errichtende öffentliche Kinderspielplätze zu verwenden ist.“

Am Nachmittag befasst sich der Sozialpolitische Ausschuss nochmals mit dem Thema Benevit, aber auch mit dem Thema Sexuelle Gewalt an Kindern. Der Antrag der FPÖ weist zwar viele richtige Ansätze auf, ist im Detail aber oft unausgegoren und schießt teilweise weit über das Ziel. Die ÖVP wird deshalb einen Vorschlag für eine Ausschussvorlage einbringen, der den Kinderschutz in den Mittelpunkt der Überlegungen stellt und nicht die Strafe.

Quelle: ÖVP Vorarlberg

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