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Milosav M. zu weiteren Taten fähig

Der kleine Cain starb am 8. Jänner. Die Verhandlung soll Ende dieses Jahres stattfinden.
Der kleine Cain starb am 8. Jänner. Die Verhandlung soll Ende dieses Jahres stattfinden. ©Dietmar Stiplovsek
Feldkirch (VN-hey, tw, sta) – Der Fall Cain – ein unfassbares Drama. Und der 8. Jänner bewegt Vorarlberg weiterhin. Einerseits, weil die Schreckenstat auch ein Dreivierteljahr später noch Rätsel aufgibt. Andererseits, weil nun Gerichtspsychiater Reinhard Haller im Auftrag der Justiz die Lebensgefährten Aleksandra N. und Milosav M., die Protagonisten im Fall Cain, untersuchte und die Ergebnisse bekannt wurden.
Alles rund um den Fall Cain
Gutachten fertiggestellt
Die "Geheimprotokolle"

Aus dem Gutachten geht hervor, dass der 26-Jährige als zurechnungsfähig gilt. Bei dem mutmaßlichen Mörder des damals dreijährigen Cain konnte allerdings eine „Persönlichkeitsstörung mit emotional instabilen und narzisstischen Anteilen“ festgestellt werden, so zitiert das Magazin „News“ am Mittwoch aus dem bislang unveröffentlichten Bericht. Weiters warnt Haller vor der „Gefahr, dass er weiterhin Taten mit schweren Folgen begehen könnte“ und bezieht sich auch darauf, dass Milosav M. eine geistig-seelische Abnormität höheren Grades aufweise. Dementsprechend müsse der 26-Jährige im Falle einer Verurteilung und einer damit verbundenen Haftstrafe in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden.

Keine Empathie

Neben der emotionalen Instabilität machte der Psychiater bei Milosav M. auch eine „reduzierte Frustrationstoleranz, eine Neigung zu Impulsivität und Aggressivität sowie ein mangelndes Empathievermögen“ aus. Dadurch sei es ihm nur in begrenzter Weise möglich, „das Empfinden seiner Opfer nachzuspüren und ihr Erleben nachzuvollziehen“. Ob das auf seine turbulente Vergangenheit zurückzuführen ist, bleibt fraglich. Sie könnte jedoch Erklärungen liefern. Schließlich waren all seine Bemühungen von Rückschlägen gezeichnet. Egal ob beruflich oder privat. Er war heroinabhängig, zu oft in Konfrontation mit dem Gesetz und sogar berufsunfähig – wie einem Gutachten, das den VN vorliegt, entnommen werden kann, wegen Muskelschwäche und Depressionen.

Die Überforderte

Der Experte untersuchte auch die Kindsmutter Aleksandra N. Über sie ist zu lesen, dass sie aufgrund diverser Faktoren nicht imstande war, das Unglück zu verhindern: „Ihr Dispositionsvermögen war durch chronische Überlastungs- und Überforderungsgefühle, einen depressiven Erschöpfungszustand und die Folgen einer zur Tatzeit aktiven Suchtproblematik eingeschränkt.“ Diese Suchtproblematik kann auf zweierlei Weisen verstanden werden. Denn auf der einen Seite soll die 24-Jährige mit ihrem Lebensgefährten Kokain geschnupft haben, vielleicht auch um der Realität zu entfliehen. Auf der anderen Seite kann damit auch das Abhängigkeitsverhältnis zu Milosav M. gemeint sein. Schließlich verliebte sich die Frau in den Peiniger ihres Kindes, verzieh ihm jeden Schlag und ordnete sich aus nicht nachvollziehbaren Gründen unter.

Verhandlungstermin

Der Prozess gegen Milosav M. soll wohl noch Ende dieses Jahres stattfinden. Dann droht dem Gewalttäter eine Anklage wegen Mordes. Cains Mutter muss sich dem Vorwurf der Vernachlässigung und Quälens Unmündiger stellen.

Keine Ermittlungen

Weiters berichtet das Magazin, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft hinsichtlich einer eventuellen Mitschuld des Jugendamts und der Polizei an Cains Tod ermittle. Dies wird von der Wiener Anklagebehörde jedoch dementiert. „Wir haben nach Anzeigen gegen Polizeibeamte, die Jugendwohlfahrt und die Staatsanwaltschaft Feldkirch zwar umfassend ermittelt, die einzelnen Verfahren wurde jedoch allesamt eingestellt. Hier kann es sich nur um einen Irrtum handeln“, teilt Behördensprecher Martin Ullrich auf Anfrage der VN mit. Auch Landespolizeikommandant Siegbert Denz weiß nichts von einem Ermittlungsverfahren gegen Vorarlberger Polizeibeamte.

Stellungnahme

Edgar Veith „Die Verteidigung und der Beschuldigte waren und sind bemüht, an der Wahrheitsfindung mitzuwirken. Der Sachverhalt ist restlos aufzuklären, er darf nicht verdreht werden. Die Veröffentlichung von medizinischen Unterlagen des Beschuldigten in einem Boulevard-Blatt („News“, Anmerkung der Redaktion)nützt niemandem. In Anbetracht dessen, dass sämtliche Unterlagen der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, solche Berichte nur der unnötigen Stimmungsmache dienen und finanzielle Hintergründe haben, lehne ich solche Veröffentlichungen strikt ab.“

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