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Milde Strafe für Kindesmißbrauch

Die mögliche Höchststrafe hätte siebeneinhalb Jahre Gefängnis betragen.
Die mögliche Höchststrafe hätte siebeneinhalb Jahre Gefängnis betragen. ©Symbolbild/Bilderbox
Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für Mann, der Achtjährige missbraucht und Zwölfjährigen zu missbrauchen versucht hat.

Süßigkeiten hat der Täter dem Kind versprochen, wenn es tue, was er wolle. Für sexuelle Handlungen hat der damalige Jugendliche dem achtjährigen Mädchen einen Lutscher gegeben. Damit hat der im Tatzeitraum 15-jährige Bursche das Kind zumindest zwei Mal angelockt und missbraucht.

Auch einem zwölfjährigen Buben hat der Angeklagte einen Lutscher angeboten, wenn er Oralsex an ihm vollziehe. Der Zwölfjährige hat abgelehnt.

Dafür wurde der Angeklagte beim gestrigen Strafprozess am Landesgericht Feldkirch wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen schuldig gesprochen. Der inzwischen 24 Jahre alte Angeklagte wurde zu einer Zusatzstrafe von fünf Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe von 800 Euro verurteilt. Die Geldstrafe für den Lehrling setzt sich aus 200 Tagessätzen zu je vier Euro zusammen. Das milde Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Richard Gschwenter ist rechtskräftig.

Die mögliche Höchststrafe hätte siebeneinhalb Jahre Gefängnis betragen. Mildernd wirkte sich bei der Strafbemessung das jugendliche Alter des Angeklagten zu den Tatzeiten im Jahr 2008 aus. Für Erwachsene hätte sich der erhöhte Strafrahmen auf ein bis 15 Jahre Haft belaufen. Denn das missbrauchte Mädchen wurde durch die Taten traumatisiert. Das wurde in einem Gutachten festgestellt. Demnach ist das Trauma erst Jahre nach den Taten aufgebrochen.

“Tolle Entwicklung”

Von einer unbedingten Haftstrafe habe der Schöffensenat abgesehen, um die nunmehr „tolle Entwicklung“ des vermindert zurechnungsfähigen Angeklagten nicht zu behindern, sagte Richter Gschwenter in seiner Urteilsbegründung. Denn der 24-Jährige habe jetzt eine Arbeit gefunden und mache eine Lehre. Er habe zuvor schwierige Zeiten miterlebt.

Das Gericht erteilte dem Oberländer zwei Weisungen: Er muss sich einer Psychotherapie unterziehen und weiterhin Bewährungshilfe in Anspruch nehmen.

Einbrüche und Spritzfahrten

Das Gericht hatte bei der Festlegung der Strafe ein Urteil des Landesgerichts aus dem Jahr 2010 zu berücksichtigen. ­Damals war er nach Einbrüchen und unerlaubten Spritzfahrten mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen davongekommen. Wäre 2010 auch schon über die Sexualverbrechen von 2008 verhandelt worden, hätte die Gesamtstrafe fünf bedingte Haftmonate und 350 Tagessätze ausgemacht, sagte Gschwenter.

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