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Mietzins: Was in den 96 Vorarlberger Gemeinden "ortsüblich" ist

©Screenshot/CartoDB
Wer Wohnbeihilfe beantragen will, darf für seine Wohnung maximal den “ortsüblichen” Mietzins zahlen. Liegt die Miete höher, gibt es keine Beihilfe. Den Grünen ist dieser Umstand ein Dorn im Auge. In einer Anfrage wollten sie von LSth. Rüdisser wissen, wie die "ortsüblichen" Preise aktuell eigentlich festgelegt sind - das entscheidet nämlich jede Gemeinde eigenständig.

Aus der Anfragebeantwortung von Rüdisser gehen Schruns und Nüziders als jene Gemeinden hervor, die mit 12 Euro pro Quadratmeter den höchsten ortsüblichen Mietpreis festgelegt haben.

Bei den Städten folgt knapp dahinter Bregenz mit 11,9 Euro/Quadratmeter, gefolgt von Dornbirn (11,5 Euro/m²), Feldkirch (10,1 Euro/m²), Hohenems (10,0 Euro/m²) und Bludenz (9,4 Euro/m²). Am Ende des Spektrums liegt Sibratsgfäll mit 6,2 Euro pro Quadratmeter.

Ein hoher ortsüblicher Mietzins bedeutet in diesem Fall jedoch nichts Schlechtes, denn dieser dient der Berechnung der Wohnbeihilfe des Landes. Und diese wird nach derzeitigem Modus nur ausbezahlt, wenn man sich innerhalb des ortsüblichen Rahmens bewegt. Liegt man darüber, schaut man durch die Finger. (red)

(Mehr zum Thema: “Wohnbeihilfe nur bei “ortsüblicher” Miete“)

Link: Wohnbauhilfe auf www.vorarlberg.at

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