Seit mehreren Jahren zieht sich die Diskussion rund um die Inseratetätigkeit von landeseigenen Betrieben in der ÖVP-Wirtschaftsbundzeitung hin. Seit der Landtagswahl im Herbst 2009 hat die ÖVP in diesem Zusammenhang über 150.000 Euro lukriert.
Dieses Vorgehen gehört nach Ansicht der SPÖ abgestellt. Ein diesbezüglicher von allen Oppositionsfraktionen eingebrachter Antrag wurde im Februar 2011 von der ÖVP abgelehnt.
Das Land Vorarlberg aber auch die Ministerien der Republik inserieren regelmäßig in diversen Medien, um auf ihre Arbeit aufmerksam zu machen. Das ist grundsätzlich legitim, wenngleich damit natürlich auch Eigenwerbung der jeweiligen Regierungsmitglieder betrieben wird. Die Grenze zwischen erlaubter Information der Öffentlichkeit und Wahlwerbung auf Kosten der öffentlichen Hand ist dabei fließend und spielt sich immer in einem Graubereich ab.
Die Sozialdemokratische Landtagsfraktion ist der Ansicht, dass die Inseratetätigkeit sowohl des Landes bzw. der Landesregierung als auch der landeseigenen Betriebe endlich einer Regelung unterworfen werden sollte.
Aus diesem Grund bringt die SPÖ einen weiteren Antrag ein, in dem jetzt die Prüfung eines Inserateverbotes gefordert wird. Auf Bundesebene wird aktuell das so genannte Medientransparenzgesetz diskutiert. Demnach sollen all jene Stellen, die vom Rechnungshof geprüft werden können, hinkünftig halbjährlich alle Inserate, Werbeaufträge, Medienkooperationen und Förderungen an Medieninhaber an die Medienbehörde KommAustria melden.
Unseres Erachtens ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, wenngleich er zu wenig weit geht. Das Land Vorarlberg sollte Vorbild sein und im eigenen Wirkungsbereich ein Regelwerk erlassen, das auch Inserateverbote für öffentliche Stellen beinhalten kann. Dazu wird es notwendig sein entsprechende Modelle auszuarbeiten und in das eben genannte Regelwerk zu gießen erklärt Michael Ritsch.
(Quelle: Presseaussendung SPÖ Vorarlberg)
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