Alle drei Verteidiger und der Beschuldigte sind offenbar schockiert von dem Ergebnis, weshalb sie auch ankündigten, das Urteil zu bekämpfen. Was im ersten Augenblick für Außenstehende nicht so klar wurde, sind die „indirekten“ Folgen der ausgesprochenen Sanktionen.
Konsequenzen, die vom Beamtendienstrecht zwar so vorgesehen sind, die Verteidiger Nicolas Stieger aber scharf kritisiert. Wie die VN in der morgigen Samstag-Ausgabe berichtet, wird Meusburger, sollte das Urteil rechtskräftig sein, wird er Notstandshilfe beantragen müssen.
“Meusburger verliert alles”
Stieger erklärt, dass sein Mandant, sollte das Urteil in dieser Form rechtskräftig werden, „alles verliert“. Wegen der ausgesprochenen Freiheitsstrafe nämlich auch den Anspruch auf die Beamtenpension, was bei Meusburger auf Grund seiner damaligen Top-Position, ein Batzen Geld ist.
Dazu kommt die Bezahlung des Verkürzungsbetrages in Höhe von über drei Millionen Euro. Wird nicht bezahlt, wird exekutiert. „Was bleibt ist ein Leben von der Notstandshilfe“, bringt es Stieger auf den Punkt. Doch noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, man wird sehen, was die übergeordneten Instanzen dazu sagen.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.