Meusburger verliert alles - Verteidiger kritisiert „Doppelbestrafung“

Alle drei Verteidiger und der Beschuldigte sind offenbar schockiert von dem Ergebnis, weshalb sie auch ankündigten, das Urteil zu bekämpfen. Was im ersten Augenblick für Außenstehende nicht so klar wurde, sind die „indirekten“ Folgen der ausgesprochenen Sanktionen.
Konsequenzen, die vom Beamtendienstrecht zwar so vorgesehen sind, die Verteidiger Nicolas Stieger aber scharf kritisiert. Wie die VN in der morgigen Samstag-Ausgabe berichtet, wird Meusburger, sollte das Urteil rechtskräftig sein, wird er Notstandshilfe beantragen müssen.
“Meusburger verliert alles”
Stieger erklärt, dass sein Mandant, sollte das Urteil in dieser Form rechtskräftig werden, „alles verliert“. Wegen der ausgesprochenen Freiheitsstrafe nämlich auch den Anspruch auf die Beamtenpension, was bei Meusburger auf Grund seiner damaligen Top-Position, ein Batzen Geld ist.
Dazu kommt die Bezahlung des Verkürzungsbetrages in Höhe von über drei Millionen Euro. Wird nicht bezahlt, wird exekutiert. „Was bleibt ist ein Leben von der Notstandshilfe“, bringt es Stieger auf den Punkt. Doch noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, man wird sehen, was die übergeordneten Instanzen dazu sagen.