Am heutigen Donnerstag findet der Prozess gegen den einstigen Finanzamts-Großbetriebsprüfer Edelbert Meusburger seine Fortsetzung. Das Verfahren ist nach dem Finanzstrafgesetz der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Die Befragung zu angeblichen Ungereimtheiten im Zusammenhang mit einer Betriebsansiedlung kann somit nicht mitverfolgt werden. Beinahe 20 Personen werden einvernommen, danach kommt irgendwann ein Urteil. Der Verfahrensgrundsatz der Öffentlichkeit verlangt dafür zwar, dass der Richter das Urteil laut und deutlich im Saal verkündet. Doch schon wieder gibt es eine gesetzliche Einschränkung.
Gesetz ist Gesetz
Die Gründe, die zur Entscheidung geführt haben, können nämlich entweder zur Gänze oder zumindest teilweise geheim gehalten werden. Wenn abgabenrechtliche Gründe dies verlangen, muss der Richter die Zuhörer also bei der Begründung wieder aus dem Saal schicken. Ob und inwieweit dies der Fall sein wird und ob man in dieser Causa, die nach Verteidiger Nicolas Stieger “an Komplexität kaum zu überbieten ist”, überhaupt etwas verstehen wird, ist fraglich. Insider tippen eher auf “Nein” als auf “Ja”. Man wird sehen.
Urteil für Ende April geplant
Auch bei der Zeugeneinvernahme von Hubert Gorbach wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen bleiben. Was damals im Zusammenhang mit der Betriebsansiedelung des erfolgreichen Konzerns in Vorarlberg besprochen oder nicht besprochen wurde, bleibt also ein Geheimnis.
Und auch bei den weiteren Terminen – laut Plan wäre der 29.4. der letzte Verhandlungstag – wird die Öffentlichkeit vor verschlossenen Türen stehen. Das Finanzstrafgesetz sieht dies zwingend vor und der Richter wäre nicht befugt, die Frage des Ausschlusses anders zu handhaben. Für die Laienrichter dürfte sich das Verfahren mühsam gestalten. Finanz- und Steuerrecht gilt selbst unter Juristen als komplex. Verteidiger und Strafrechtsprofessor Andreas Scheil bleibt dennoch ein Freund der Laiengerichtsbarkeit. “Komplexe abgabenrechtliche Sachverhalte müssen so erklärt werden, dass sie auch Laien verstehen können”, so Scheil. Ob der Prozess streng nach Plan läuft, kürzer oder länger dauert oder allenfalls weitere Beweisanträge gestellt werden – all das ist vorläufig offen. Eins scheint jedenfalls wahrscheinlich: Das Urteil, wann immer es kommt, wird das Geheimnis, was in all den Tagen verhandelt wurde, nicht lüften, ganz gleich, wie die Entscheidung des Senates ausfällt.
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