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Messerstiche bei Bregenzer Kurden-Demo: Angeklagter bestreitet die Tat

Messerstecherei bei Kurden-Demo in Bregenz - der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.
Messerstecherei bei Kurden-Demo in Bregenz - der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. ©VOL.AT/Vlach
Feldkirch/Bregenz. Seit Mittwochfrüh muss sich am Landesgericht Feldkirch ein 27-jähriger Mann verantworten, der im Oktober 2014 bei einer Demonstration von Kurden in Bregenz zwei Jugendliche mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben soll. Er bestreitet die Taten.
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Sieben weitere Personen sind angeklagt, ein Urteil wird für Mitte Mai erwartet, berichtete ORF Radio Vorarlberg.Feldkirch. Den vor Gericht stehenden Männern im Alter zwischen 25 und 46 Jahren wird unter anderem Körperverletzung oder schwere Körperverletzung vorgeworfen.

Zwei Jugendliche vor Kurden-Demo schwer verletzt

Bei dem angemeldeten Protestmarsch in der Vorarlberger Landeshauptstadt wollten rund 500 Kurden gegen die Konflikte an der syrisch-türkischen Grenze demonstrieren. Allerdings lief die Veranstaltung schon vor ihrem eigentlichen Beginn aus dem Ruder, als es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kam. Dabei wurden die zwei Jugendlichen mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt.

Laut Polizei gehörten die beiden Opfer im Alter von 17 Jahren einer etwa 20-köpfigen Gruppe an, die sich in der Nähe befand und das Geschehen zuerst “neugierig” verfolgte, dann allerdings auch “etwas provozierte”.

Angeklagter bestreitet Messerstiche

Der 27-Jährige soll angeblich zugestochen haben, was er vor Gericht allerdings verneinte. Laut Staatsanwaltschaft gibt es aber Videoaufnahmen, die die Täterschaft des Mannes angeblich beweisen. Die anderen Männer sollen an Schlägereien beteiligt gewesen sein, außerdem sollen sie auf die zwei verletzt am Boden liegenden 17-Jährigen eingeschlagen haben. Sie bekannten sich am Mittwoch teilweise schuldig oder nicht schuldig.

Insgesamt sind 13 Zeugen zu dem Prozess geladen, sie werden frühestens am Donnerstag befragt. Auch das besagte Video kam am Mittwoch noch nicht zur Vorführung. Ein Urteil wurde frühestens für Mitte Mai erwartet. (red/APA)

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