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Messerangriff bei Kurdendemo: Es bleibt bei drei Jahren Haft

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Oberlandesgericht bestätigte Urteil gegen Veranstalter von Kurden-Demonstration, der zwei 17-Jährige mit Messerstichen verletzt hat.
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Die strafrechtliche Aufarbeitung der Gewalttaten bei einer Demonstration von Kurden vor drei Jahren in Bregenz wurde gestern abgeschlossen. Der 28-jährige Veranstalter der Demonstration wurde am Dienstag am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) rechtskräftig wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der unbescholtene Erstangeklagte hatte nach Überzeugung der OLG-Richter am 11. Oktober 2014 kurz vor dem Beginn der Demonstration auf und neben dem Festspielhausparkplatz zwei 17-jährige Gegendemonstranten mit jeweils einem Messerstich absichtlich schwer verletzt.

Die Tiroler Richter gaben damit der vollen Berufung des Erstangeklagten keine Folge. Das strenge Feldkircher Ersturteil von Richter Martin Mitter­egger wurde bestätigt. Der in Dornbirn lebende Türke hat gegen seine im Juni 2016 erfolgte Verurteilung am Landesgericht Feldkirch ohne Erfolg Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe erhoben.

Für den Angeklagten galt die alte Rechtslage mit dem Strafrahmen von ein bis fünf Jahren Haft. Zur allgemeinen Abschreckung für Teilnehmer von Demonstrationen und Gegendemonstranten sei die Strafe zur Gänze unbedingt zu verhängen gewesen, sagte in erster Instanz der Feldkircher Richter Mitter­egger.

Tritt versetzt. Freigesprochen wurde der Erstangeklagte schon am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf, bei einer Demonstration in Dornbirn im September 2014 einen Zuschauer auch mit einem Tritt in die Genitalien leicht verletzt zu haben.

Über sechs weitere Teilnehmer der kurdischen Demonstration in Bregenz wurden rechtskräftig Geldstrafen wegen Raufhandels verhängt. Die unbescholtenen Angeklagten haben nach Ansicht des Richters einen der 17-Jährigen geschlagen und getreten und dabei leicht verletzt.

300 statt 3000 Euro. Einer der wegen Raufhandels verurteilten Angeklagten hat gegen das Feldkircher Ersturteil volle Berufung eingelegt. Die OLG-Richter haben aber gestern der Berufung des 48-jährigen Bregenzers keine Folge gegeben. Von seiner Geldstrafe von 960 Euro hat er 720 Euro zu bezahlen. Lediglich seiner Beschwerde wurde teilweise Folge gegeben. Demnach muss der in der Türkei geborene Österreicher dem Opfer als Schmerzengeld nicht mehr 3000 Euro überweisen, sondern nur noch 300.

Die kurdische Demonstration in Bregenz richtete sich gegen die angebliche türkische Unterstützung der Terroristen des Islamischen Staats (IS) bei der Belagerung der syrischen Stadt Kobane.

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