Das Mädchen überlebte den Angriff wie durch ein Wunder ohne schwere innere Verletzungen. Kurz nach der Tat schien Eifersucht das Motiv zu sein. Nun liegt das Gutachten von Gerichtspsychiater Reinhard Haller vor. Auch der Experte bestätigt, dass das Tatverhalten einer “Eifersuchts- und partnerschaftlichen Kränkungsproblematik” entsprungen ist. Der Teenager stand angesichts der angekündigten Trennung seiner Freundin unter großem psychischen Druck. Er war offenbar in seiner Zurechnungsfähigkeit eingeschränkt.
Keine Einweisung
Für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher fehlen laut Gutachter die Voraussetzungen. Zur Zeit jedenfalls. Die Problemeinsicht des Buben wird als mäßig eingestuft, die Therapiemotivation hingegen sei gut. Wie die Geschworenen den Fall sehen, wird sich am 30. Oktober zeigen. Sie müssen vor allem beurteilen, was der junge Mann zum Tatzeitpunkt wollte. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass er seine Freundin töten wollte. Was ihn zu der brutalen Attacke brachte und was er damit bewirken wollte, muss der junge Mann dem Senat selbst erzählen. Dann entscheidet das Gericht über Schuld und Strafe.
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