Ursprünglich waren 1985 für den Messepark 22.667,12 Quadratmeter als Verkaufsfläche genehmigt worden, nach einer Neu-Erfassung im Jahr 2008 durch das Dornbirner Bauamt blieben davon noch 17.500 Quadratmeter über. Die Differenz spielt eine wichtige Rolle in der Diskussion um die nun geplante Erweiterung um 4.300 Quadratmeter, welche die Stadt mit allen Mitteln verhindern möchte.
Verschwundene Baupläne
Wie die “Vorarlberger Nachrichten” nun in ihrer Dienstagsausgabe schreiben, hat die Baubehörde nicht nur den Altbestand falsch erfasst, darüber hinaus waren auch die damals bewilligten Original-Baupläne “nicht mehr auffindbar”. Das kam im Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht heraus.
Verkaufsflächen “freihändig” neu festgelegt
Die VN zitieren aus dem Beschluss vom 31.8.2015, mit dem der Bestandsplan zurückgewiesen wurde: “Die dem damaligen Bauverfahren zugrunde liegenden Planunterlagen sind bei der Behörde nicht mehr auffindbar und wurden von der Antragstellerin auch nicht vorgelegt.” Die Pläne fanden auch schon bei der Begrenzung der Verkaufsflächen auf 17.500 Quadratmeter keine Berücksichtigung mehr.
In politischen Kreisen der Stadt Dornbirn wird nun darüber spekuliert, ob die Pläne aus Schlamperei verlegt oder nicht doch absichtlich verlegt wurden. Bürgermeisterin Andrea Kaufmann (ÖVP) versteht die Aufregung darum nicht, “schließlich sind die Pläne wieder aufgetaucht”. Zu den Umständen des Auffindens will sie sich aber nicht näher äußern.
Messepark-Anwalt kennt das System
Messepark-Anwalt Karl Schelling meint gegenüber den VN, verschwundene Pläne seien für ihn nichts neues. Auch in einer anderen Widmungsfrage seien die Pläne verschwunden und erst wieder aufgetaucht, als sich die Angelegenheit anders entwickelte als von der Stadt geplant. In Sachen Messepark-Erweiterung ist für ihn die Angelegenheit jedenfalls eindeutig, mit den nun wieder aufgetauchten Plänen sei klar dass die Stadt dem Messepark “gesetzwidrig Verkaufsflächen aberkannt hat”.
Anders sieht die Sache Bürgermeisterin Kaufmann: Sie will erst einen Bescheid des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs abwarten, ehe die Stadt Konsequenzen zieht. Außerdem sei noch gar nicht klar, ob in den knapp 23.000 Qudratmetern Verkaufsfläche nicht auch Lagerräume und Ähnliches mitgerechnet worden seien.
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