Weil verschiedenste Medien das retuschierte Bild - nach einem VOL.AT-Bericht - abdruckten und online stellten, drohte der Fotograf mit einer Klage. Nach zwei Jahren Rechtsstreit urteilte der Oberste Gerichtshof, dass die bildgestützte Kritik in dieser Form durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist wie kontrast.at berichtet.. Demnach ist es zulässig Bilder zu zitieren, wenn die Zustimmung des Fotografen nicht vorliegt. Einzige Bedingung hierbei: Das Bild muss erforderlich sein, um den Sachverhalt darzustellen. Besonders bei Bildmanipulationen ist die Gegenüberstellung von Original und Fälschung notwendig, so der Oberste Gerichtshof.
Rückblick: Mittagessen im April 2018
Beim gemeinsamen Mittagessen von Landeshauptmann Markus Wallner mit Bundeskanzler Sebastian Kurz im April 2018 störte das Gemälde einer rauchenden Frau im Hintergrund eines Dornbirner Restaurants. Nach Anspielungen in den sozialen Medien wurde das Foto entfernt und neu hochgeladen - mit einer Retusche: Aus der rauchenden Frau wurde eine idyllische Alpenlandschaft.
#retuschierenwieKurz
Die Bildbearbeitung zog nach einem VOL.AT-Bericht weite Kreise im deutschsprachigen Raum. Nationale und internationale Medien griffen den Fauxpas auf, unter #retuschierenwieKurz versuchten sich zahlreiche Internetnutzer an alternativen Bildretuschen. LH Markus Wallner entschuldige sich daraufhin online für den "bedauerlichen Fehler" seines Social Media-Teams.
(VOL.AT)
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