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Menschenrechtsgerichtshof: Wienerin darf Mohammed nicht als "pädophil" bezeichnen

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat entschieden.
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat entschieden. ©pixabay.com
Nach einem langen Rechtsstreit steht nun nach fast 10 Jahren fest: Eine Wienerin darf den Propheten Mohammed nicht indirekt als "pädophil" bezeichnen.

Ein Urteil des Wiener Landesgerichts für Strafsachen gegen eine Österreicherin, die dem islamischen Propheten Mohammed pädophile Neigungen vorwarf, ist laut einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) zulässig. Die Verurteilung der Frau verletze nicht die in der Menschenrechtskonvention festgelegte Freiheit der Meinungsäußerung, entschied das Gericht am Donnerstag in Straßburg.

FPÖ-Seminar zu “Grundlagen des Islam”

Die in Wien lebende Frau hatte im Jahr 2009 zwei Seminare zum Thema “Grundlagen des Islam” gehalten, in denen sie die Ehe zwischen dem Propheten Mohammed und einem sechsjährigen Mädchen namens Aisha, die angeblich vollzogen wurde, als es neun Jahre alt war, angesprochen. Unter anderem stellte die Frau nach Angaben des Menschenrechtsgerichts die Frage: “Ein 56-Jähriger und eine 6-Jährige? (…) Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?” Unter anderem habe sie auch gesagt, Mohammed “hatte nun mal gerne mit Kindern ein bisschen was”.

Die Österreicherin wurde 2011 wegen Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer Geldstrafe in Höhe von 480 Euro und dem Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt. Ein Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens wurde vom Obersten Gerichtshof 2013 abgewiesen. Die Frau hatte den Fall danach vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gebracht.

Wiener Gericht urteilte richtig

Der Menschenrechtsgerichtshof stellte nun fest, “dass die österreichischen Gerichte die Aussagen der Beschwerdeführerin in ihrem Kontext ausführlich gewürdigt, sorgfältig ihr Recht auf freie Meinungsäußerung gegen das Recht anderer auf Schutz ihrer religiösen Gefühle abgewägt und das legitime Ziel der Wahrung des religiösen Friedens in Österreich verfolgt hatten”.

Die österreichischen Gerichte hätten wesentliche und hinreichende Gründe für ihre Entscheidung vorgebracht, “insbesondere da sie hinsichtlich der strittigen Aussagen die Grenzen einer objektiven Debatte überschritten sahen und sie als beleidigenden Angriff auf den Propheten des Islam einordneten”. Solche Angriffe seien demnach imstande, Vorurteile zu schüren und den religiösen Frieden in Österreich zu bedrohen.

Auch Geldstrafe sei rechtens

Die österreichischen Gerichte befanden, dass die Frau es versäumt habe, ihr Publikum auf neutrale Art über den historischen Hintergrund zu informieren, wodurch eine ernsthafte Debatte zu diesem Thema nicht möglich gewesen sei. Der Menschenrechtsgerichtshof sah nunmehr nach ausführlicher Prüfung der Aussagen keinen Grund, von der Einordnung der strittigen Aussagen als bloße Werturteile abzuweichen. Auch sei die Geldstrafe gegen die Frau nicht unverhältnismäßig, da diese am unteren Ende des Strafrahmens angesiedelt gewesen sei.

(APA/red)

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