Meinl-Razzia: Ermittlungen gegen Oberstaatsanwalt
Pleischl habe einen Haftbefehl gegen Bankchef Weinzierl per Weisung verhindert. Deshalb habe Justizministerin Karl nun interne Ermittlungen gegen Pleischl eingeleitet, so die “Kronen Zeitung”. Der Oberstaatsanwalt meinte, ein Vollzug der Festnahmeanordnung wäre einer unzulässigen Beugehaft gleichgekommen.
Haftgrund Verdunkelungsgefahr
“Im konkreten Fall stand der Haftgrund Verdunkelungsgefahr im Raum”, erklärte Pleischl der “Krone”. Dieser sei mit zwei Monaten limitiert, “was angesichts eines jahrelang laufenden Verfahrens, das in diesem Zeitraum kaum abgeschlossen werden können wird, an sich schon problematisch ist.” Vor allem aber sei Weinzierl vorgeworfen worden, keine zielführenden Angaben über den Verbleib eines Computers gemacht zu haben. “Da Beschuldigte bekanntlich nicht zur Aussage verpflichtet sind, wäre eine Haft einer gesetzlich unzulässigen Beugehaft gleichgekommen”, wird Pleischl zitiert.
Pleischl weist “böse Gerüchte” zurück
Gerüchte über eine zu große Nähe zu Meinl-Anwalt Herbert Eichenseder wies der Oberstaatsanwalt zurück. “Ich habe weder eine besondere Nähe noch bin ich mit ihm befreundet”, sagte er. Die “Kronen Zeitung” hatte von “bösen Gerüchten über eine zu große Nähe” zu Eichenseder berichtet.
Laut Zeitung wurde nun der Dienststellen- und Fachausschuss eingeschaltet, schriftliche Berichte vom Chefankläger, der Staatsanwaltschaft und dem Landesgericht Wien angefordert.
In der Causa Meinl European Land (MEL) wird seit nunmehr fünf Jahren wegen Betrugs und Untreue im Zusammenhang mit Rückkäufen von Zertifikaten der ehemaligen Meinl Eurpoean Land (MEL) gegen zahlreiche (ehemalige) Manager ermittelt. Bei der jüngsten Razzia in Wien hatten die Ermittler vor allem eine 212 Mio. Euro schwere Dividende aus dem Jahr 2008 an Banker Julius Meinl im Visier. Zudem ging es um 900 Mio. Euro von der letzten MEL-Emission an der Wiener Börse 2007. (APA)
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