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Mehrzweckstreifen, Radfahrstreifen oder optische Einengung?

Strichlierte Mehrzweckstreifen, die mit dem Fahrradsymbol gekennzeichnet sind, sind für Radfahrer vorgesehen.
Strichlierte Mehrzweckstreifen, die mit dem Fahrradsymbol gekennzeichnet sind, sind für Radfahrer vorgesehen. ©Marktgemeinde Lustenau
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Lustenau. In Lustenau wird das von der Gemeindevertretung beschlossene Markierungskonzept für Straßen in nächster Zeit schrittweise umgesetzt. Vielen Bürgern stellt sich die Frage, wer auf welchem Streifen wie fahren darf und soll.

Klare Markierungen
Deutlich markierte Fahrbahnen im ganzen Ortsgebiet sollen dem nun Abhilfe schaffen. Das Büro Besch und Partner hat dafür in Lustenau genau geprüft, ob und wo eine Separierung von Rad- und Fußverkehr in Lustenau möglich und sicher ist sowie Sinn macht. Entscheidend für die Empfehlungen im Markierungskonzept waren Kriterien wie Verkehrsaufkommen, Geschwindigkeit, Topografie oder Straßenquerschnitt.

Was ist wie markiert?
Während ein Radfahrstreifen durch eine durchgehende Sperrlinie vom restlichen Straßenverkehr getrennt ist, ist ein Mehrzweckstreifen durch die gestrichelte Markierung erkennbar. Mehrzweckstreifen für Radfahrer sind wiederholt mit dem Fahrradsymbol gekennzeichnet, deren Ende
mit der Bezeichnung „Ende“. „Hier ist die Verwechslungsgefahr mit einem ausgewiesenen Radfahrstreifen groߓ, meint Thomas König von der Sicherheitswache. „Radfahrstreifen sind durchgehend markiert und signalisieren den Autofahrern auffällig, diese Fläche ausschließlich für den
Radverkehr freizuhalten.“

Wer darf wo fahren?
• Ein Radfahrstreifen darf nur von Radfahrern befahren werden.
• Ein Mehrzweckstreifen ist grundsätzlich für Radfahrer vorgesehen, darf aber auch von PKWs, Bussen, Motorrädern oder LKWs befahren werden, wenn für diese der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist.
• Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass beim Befahren von Mehrzweckstreifen mit KFZ besonders auf die Radfahrer geachtet werden muss.
• Tabu hingegen ist der Mehrzweckstreifen für Mopeds und Motorräder, die diesen im Fließverkehr benutzen, um schneller voranzukommen.
• Markierungen am Fahrbahnrand ohne Kennzeichnung sind zur optischen Einengung einer Straße gedacht. Auf diesem Streifen hat kein Verkehrsteilnehmer ein Exklusivrecht, dh er darf von allen gleichrangig benutzt werden.

Quelle: Gemeindeblatt Lustenau

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