Gerade jungen Familien wird durch diese Maßnahme der Start massiv erleichtert. Man sollte auch bedenken, dass 80 Prozent der Fälle kleine Erbschaften im Kreise der Familie sind, betont NR Sieber.
Durch die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene Erbschafts- und Schenkungssteuer, welche am 1. August 2008 ausläuft, ist es nun möglich, hart erarbeitetes Eigentum, das ja ohnehin bereits mehrmals versteuert wurde, ohne Steuerlast an die nächste Generation weiterzugeben. Diese Mehrfachbesteuerung hat sich einfach überholt. Die Streichung, die Vizekanzler Wilhelm Molterer durchgesetzt hat, ist fair und sozial gerecht, so der ÖVP-Nationalrat. Darüber hinaus stelle man durch den Beschluss des Schenkungsmeldegesetzes sicher, dass es zu keiner missbräuchlichen Hinterziehung anderer Steuern komme, so Sieber weiter.
Nicht vergessen dürfe man auch die volkswirtschaftlichen Auswirkungen insgesamt. Die Streichung der Erbschafts- und Schenkungssteuer führt laut Sieber zu einer Sicherung von Arbeitsplätzen vor allem bei Klein- und Familienbetrieben. Gut 3.000 Betriebe pro Jahr waren bisher von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer betroffen. Für viele war das oft das Ende, so Sieber. Somit sei dieser Beschluss ein wichtiger erster Schritt zur Entlastung des Mittelstandes und der Familien, welche auch im Zentrum der kommenden Steuerreform stehen wird, so Sieber abschließend.
Quelle: ÖVP
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