Der Mann hatte im Juli eine Vorarlbergerin geheiratet, obwohl die Ehe mit seiner Schweizer Gattin noch nicht aufgelöst war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aufgeflogen ist der Schweizer, als sich vier Tage nach seiner Hochzeit mit der Vorarlbergerin seine Noch-Ehefrau aus Schaffhausen meldete. Um heiraten zu können, hatte der 48-Jährige dem Standesbeamten in Nenzing (Bezirk Bludenz) das verlangte Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt.
Nach Angaben des Angeklagten wollten sowohl seine Schweizer Frau als auch er bereits im Jahr 2001 die Scheidung. Der mit der Angelegenheit betraute Anwalt habe ihm nach angeblicher Annullierung der Ehe das Ehefähigkeitszeugnis übergeben, sagte der 48-Jährige vor Gericht. Im Zuge der Erhebungen konnte dieser Anwalt allerdings nicht ermittelt werden. Weder ist sein Name in ein Anwaltsverzeichnis eingetragen, noch existiert unter dem angegebenen Namen eine Kanzlei. Dann bin ich selbst hineingelegt worden, stammelte der Angeklagte. Das besagte Zeugnis sei ihm nur als Kopie ausgehändigt worden, und er habe dafür auch kräftig bezahlen müssen, sagte er.
Das klingt wie ein Abenteuer, ich glaube Ihnen nicht, kommentierte Richter Wilfried Marte die Angaben des Schweizers. Es sei doch völlig unüblich, dass man nach einer Scheidung kein Gerichtsurteil bekomme, dass man Anwälte nicht in einer Kanzlei treffe und Urkunden nur in Kopie erhalte. Die neue Ehe ist nichtig, das Urteil – 13.500 Euro bedingt wegen mehrfacher Ehe sowie Urkundenfälschung – noch nicht rechtskräftig.
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