Die beiden Ex-Zöglinge, heute 46 bzw. 58 Jahre alt, hatten das Kloster auf Schmerzengeld und Verdienstentgang in der Höhe von 135.000 bzw. 200.000 Euro geklagt. Sie wurden von ein und demselben Pater (Johannes B.) sexuell missbraucht und vergewaltigt. Die Übergriffe hatten sich in den Jahren 1968 und 1982 zugetragen.
50.000 Euro angeboten
Sowohl Mehrerau-Anwalt Bertram Grass als auch Opfervertreter Sanjay Doshi bestätigten die Vergleichsgespräche auf VN-Anfrage. Er begrüße es sehr, dass die Mehrerau nun endlich bereit sei, einen Kompromiss auszuverhandeln, sagte Doshi. Wie aus dem Umfeld der Prozessparteien zu erfahren war, soll das Kloster den ehemaligen Zöglingen jeweils 50.000 Euro angeboten haben, was die Missbrauchsopfer bislang ablehnen. Ungeachtet der aufgenommenen Vergleichsgespräche endet heute die Frist für die Berufung des Zwischenurteils. Ob das Kloster die Entscheidung des Erstgerichts bekämpfen wird, stand gestern noch nicht fest.
Pater wird versteckt
Der etwa 75-jährige Johannes B. selbst kann vom Gericht nicht befragt werden. Wie berichtet, will die Klosterleitung seinen Aufenthaltsort nicht bekanntgeben.
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