Wie die „Vorarlberger Nachrichten“ am Montag exklusiv erfahren haben, hat das Oberlandesgericht Innsbruck die Berufung im Fall des 46-jährigen Ex-Zöglings, der 1982 vom Internatsleiter Pater Johannes B. vergewaltigt wurde, zurückgewiesen. Die ordentliche Revision an den OGH wurde ausgeschlossen.
Missbrauch: Ansprüche nicht verjährt
In der Entscheidung bestätigte der Berufungssenat das Zwischenurteil des Erstgerichts weitestgehend und stellte fest, dass die gegen das Kloster geltend gemachten Ansprüche in Höhe von 135.000 Euro nicht verjährt sind. Zudem sehen die Innsbrucker Richter das Kloster grundsätzlich in der Haftung. Der Prozess kann nun am Landesgericht Feldkirch fortgeführt werden. Dabei geht es nur noch um die Höhe der Entschädigung. Jener Kläger, der Ende der 60er-Jahre von Pater Johannes B. vergewaltigt worden war, hat sich – wie berichtet – Ende April mit dem Kloster verglichen und seine Klage daraufhin zurückgezogen.
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