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Mehrerau-Prozess geht in letzte Runde

Die Abtei Mehrerau ist derzeit mit zwei Schadenersatzklagen wegen sexueller Gewalt konfrontiert.
Die Abtei Mehrerau ist derzeit mit zwei Schadenersatzklagen wegen sexueller Gewalt konfrontiert. ©VOL.AT/Philipp Steurer
Feldkirch - Verjährt oder nicht? Das Urteil im Schadenersatzprozess wegen Sex-Übergriffen steht bevor.
Kloster erkennt nur einen Fall an
Kloster-Anwalt macht "Rückzieher"

In der vierten und vorläufig letzten Runde im Schadenersatz­prozess gegen das Kloster Mehrerau wird heute eine ehemalige Erzieherin befragt. Die Zeugin soll Auskunft darüber geben, welche Stellung der Pater damals im Kloster innehatte. War er leitend ­tätig oder hatte er wenig zu entscheiden? Die Antwort ­darauf ist wichtig für die ­Frage, ob die Ansprüche eventuell bereits verjährt sind. Zur Erinnerung: Der 45-jährige Kläger, ein Ex- Internatsschüler, fordert 135.000 Euro an Schmerzengeld und Verdienstentgang. Er soll im Jahre 1982 vom Erzieher und damaligen Internatsleiter Johannes B. mehrmals missbraucht worden sein.

Pater Johannes B. kann nach wie vor nicht befragt werden, da das Kloster seinen Aufenthaltsort nicht bekannt gibt. Aller Voraussicht nach wird die Verhandlung heute geschlossen. Das Urteil wird nicht vor Februar erwartet.

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