In einem Zivilverfahren eines ehemaligen Missbrauchopfers gegen das Bregenzer Zisterzienserkloster Mehrerau am Landesgericht Feldkirch wird somit voraussichtlich Mitte Jänner ein schriftliches Urteil ergehen. Vor 14 Tagen war dieser Prozess nach drei Vertagungen fortgesetzt worden. Die Richterin hatte den Streitparteien einen Vergleich nahegelegt. Dieser wurde von der Leitung des Zisterzienserklosters nun offensichtlich abgelehnt. Der Missbrauch in diesem und einem anderen Fall stehen außer Streit.
“Keine Entschädigung zu erwarten”
Abt Anselm wies in seiner Erklärung von Freitag jedoch darauf hin, dass er “im Einklang mit der Österreichischen Bischofskonferenz alle Opfer eingeladen hat, sich an die dafür eingerichtete unabhängige Opferschutzkommission zu wenden, da ihnen dort rasch, professionell und umfassend geholfen wird. Die Taten können niemals mehr wiedergutgemacht werden”, so Abt Anselm weiter, “die Kommission sollte allen Opfern auch finanzielle Unterstützung ermöglichen”. Hingegen sei “durch weltliche Gerichte keinerlei Entschädigungen” zu erwarten, weil die Taten mehrere Jahrzehnte zurücklägen, so der Abt weiter.
Kloster will sich verteidigen
Das Beschreiten des Klagswegs sei aufgrund der Kommission “nicht notwendig” gewesen: “Wenn Opfer jedoch diesen Weg beschreiten, so steht dem Kloster aber auch zu, sich zu verteidigen.”
Der Abt betonte abschließend erneut, dass er jegliche Form von Gewalt und sexuellem Missbrauch verurteile und die Täter aus den Reihen der Abtei Mehrerau “von allen priesterlichen Funktionen suspendiert und entsprechende Verfahren in Rom eingeleitet” wurden.
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