In dem Rechtsstreit zweier Missbrauchsopfer gegen das Bregenzer Kloster Mehrerau wurde nun auch der zweite Kläger entschädigt, ein 46-Jähriger, der als Internatszögling von einem Pater vergewaltigt wurde. Laut Insidern soll das Kloster 250.000 Euro an Schmerzengeld bezahlen. Offiziell wurde eine Schweigeklausel in den Vertrag genommen.
Die sogenannte Unabhängige Opferschutzanwaltschaft („Klasnic-Kommission”), die nicht von allen Opfervertretern als kirchenunabhängig akzeptiert wird, hat in den drei Jahren ihres Bestehens (Stand Februar 2013) in 932 Beschlüssen 12,2 Millionen Euro an finanziellen Hilfestellungen zuerkannt. Das sind durchschnittlich “nur” 13.000 Euro pro Opfer.
Vorfälle nicht verjährt
Das Kloster war 2012 von zwei damals 58 und 46 Jahre alten Männern geklagt worden, die als Kinder Schüler des Internats des Klosters waren. Dabei sollen sie beide vom selben Pater mehrfach missbraucht worden sein. Beide forderten unabhängig voneinander Schmerzensgeld und Verdienstentgang in Höhe von 200.000 bzw. 135.000 Euro. Das Landesgericht Feldkirch stellte im Jänner 2013 in Zwischenurteilen fest, dass die Vorfälle nicht verjährt sind.Das Kloster berief gegen diese Entscheidung, das Oberlandesgericht Innsbruck kam im Fall des 58-Jährigen aber zum selben Schluss wie das Landesgericht. Auch das Urteil im Fall des 46-Jährigen wurde von der nächsten Instanz großteils bestätigt. Mit dem 58-jährigen Mann einigten sich die beiden Parteien bereits im April 2013 auf eine nicht genannte Entschädigungssumme, auch hier wurde über die Höhe Stillschweigen vereinbart. Das Kloster hatte sich auch im Fall des 46-Jährigen stets an einer außergerichtlichen Lösung interessiert gezeigt.
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