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Mehrerau: 20.000 Euro veruntreut

Bregenz - Die Unterschlagung flog zu Weihnachten auf. Der Erzieher war seit mehr als 30 Jahren im Collegium Bernardi tätig. Seit vielen Jahren führte er auch den kleinen Kiosk im Internatstrakt. Mehrerau

„Dort können die Schüler Schreibwaren kaufen, aber auch Süßigkeiten, Schokolade.” Geöffnet ist das kleine Geschäft zu fixen Zeiten. Teilweise, so Abt Kassian Lauterer, wurde der Erzieher bei Verkauf und Verwaltung durch Schüler unterstützt.

Weil der Mann als überaus zuverlässig galt, schöpfte über die Jahre hinweg niemand Verdacht. „Eigentlich zur Sprache gekommen sind die Fehlbeträge erst bei der letzten Bilanzbesprechung 2005″, so Lauterer. „Dann haben wir bis zum Jahr 2000 zurückgeprüft und feststellen müssen, dass jedes Jahr eine ganz schöne Summe fehlt.” Zusammengerechnet sind rund 20.000 Euro abhanden gekommen.

„Wir haben den Erzieher mit unserem Verdacht konfrontiert. Er hat alles sofort zugegeben.” Der Mann entschuldigte seine Tat mit einer fast krankhaften Kaufsucht. Er hat vor allem Unterhaltungselektronik eingekauft.

„Der Mann bot uns an, das Geld zurückzuzahlen.” Der Direktor der Schule und Internatsleiter hat eine fristlose Kündigung ausgesprochen, aber keine Anzeige erstattet.

„Die Agenden des Erziehers haben wir inzwischen neu besetzt.” Der betroffene Mann darf vorläufig noch in seiner Dienstwohnung bleiben. „Wir wollen ihm helfen, bis er etwas Neues gefunden hat.”

Damit will die Mehrerau, so Kassian, auch anerkennen, „dass dieser Mann sehr viel fürs Kollegium getan hat. Er war außerordentlich engagiert und galt als sehr korrekt. Nachsatz: „Sonst hätten wir vielleicht schon früher gemerkt, dass was nicht stimmt.” Der kleine Laden soll bald schon wieder aufgesperrt werden. In der Mehrerau gehen zur Zeit 360 Buben zur Schule, die Hälfte davon intern.

Bei der Polizei war der Veruntreuungsfall gestern noch gänzlich unbekannt. Der kleine Schulkiosk indes kam im vergangenen Jahr schon einmal in die Schlagzeilen. „Damals wurde eingebrochen”, so ein Polizeibeamter. „Die Tat wurde von einer Jugendbande verübt und ist vollständig geklärt.”

Strafgesetzbuch (StGB): Veruntreuung (§ 133)

  • Bis 3000 Euro: Wer ein Gut, das ihm anvertraut worden ist, sich oder einem Dritten mit dem Vorsatz zueignet, sich oder den Dritten dadurch unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
  • Über 3000 Euro: Wer ein Gut veruntreut, dessen Wert 3000 Euro übersteigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
  • Über 50.000 Euro: Wer ein Gut im Wert von mehr als 50.000 Euro veruntreut, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
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