Mit der Einführung von Verwaltungsgerichten in den Ländern würde der Rechtsschutz in Österreich gestärkt, offen sei freilich noch die Frage der Kosten. Darüber, so Halder, ist mit den Ländern noch das Einvernehmen herzustellen.
Positiv zu werten seien jedenfalls die Bestrebungen des Entwurfs, die Bundesverfassung von überflüssigem Ballast zu befreien. Weiters ist vorgesehen, den Ländern die Kompetenz zu übertragen, die Prüfung von Gemeinden mit unter 20.000 Einwohnern den Landes-Rechnungshöfen zu überantworten. “Dies entspricht dem seinerzeitigen Konsens im Österreich-Konvent”, sagte Halder.
Den Sparvorschlägen von Rechnungshofpräsident Moser steht Halder kritisch gegenüber, diese schießen über das Ziel hinaus: “Das im Positionspapier zum Bürokratieabbau beim Gesundheitswesen geortete Einsparungspotenzial von drei Milliarden Euro erscheint weit überzogen und verkennt auch den Aufwand, den ‘Umschichtungen’ erfordern.” Das Land sei mit seinen Schwerpunktbildungen und Umstrukturierungen auf einem guten Weg.
Auch die von Moser vorgeschlagene Auflassung von Kleinschulen ist für Halder der falsche Weg: “Wir wenden uns gegen eine Ausdünnung des ländlichen Raums und zusätzlichen Belastungen der Eltern.”